8.5. Auftauen von Lebensmitteln
Je nach Art und Verwendungszweck können die Lebensmittel entweder in einem Kühl-
schrank, in einem mit lauwarmem Wasser gefüllten Gefäß, in einem Mikrowellengerät,
bei Raumtemperatur oder im Backofen aufgetaut werden. Obst und Gemüse, das zum
Kochen bestimmt ist, erfordert kein Auftauen.
Aufgetautes Gefriergut sollte möglichst noch am gleichen Tag verzehrt werden, oder im
Kühlschrank nicht länger als bis zum nächsten Tag aufbewahrt werden. Lebensmittel,
wenn auch nur teilweise aufgetaut, dürfen nicht wieder eingefroren werden.
9. Reinigung und Wartung
GEFAHR!
Stromschlaggefahr!
Es besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags durch
stromführende Geräteteile.
Vor Beginn von Reinigungs- oder Wartungsarbeiten un-
bedingt den Temperaturregler des Thermostats auf
stellen und den Netzstecker aus der Steckdose ziehen
(nicht am Kabel, sondern am Netzstecker ziehen). Sollte
er nicht erreichbar sein, muss die in der Hausinstallation
vorgesehene Sicherung ausgeschaltet werden.
Den Netzstecker nicht mit nassen Händen anfassen.
GEFAHR!
EXPLOSIONS- und FEUERGEFAHR!
Durch Gasbildung kann es zu Explosionen kommen.
Keine brennbaren Flüssigkeiten zur Reinigung des
Geräts oder Geräteteile verwenden.
Verwenden Sie keine Abtausprays. Sie können explo-
sive Gase bilden.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
Verbrennungen durch Tieftemperaturen sind möglich.
Nicht die gefrorenen Innenwände des Gefrierbe-
reichs oder gefrorene Lebensmittel mit den Händen
berühren. Benutzen Sie z. B. ein trockenes Tuch zum
Anfassen des Gefrierguts.
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