Die Batterien und/oder den Adapter nicht in die Sammelbehälter für Hausmüll
werfen.
Dieses Gerät enthält aufladbare Batterien des Typs LI-PO (Lithium). Der Endbenutzer ist
verpflichtet, die Stabbatterien an den eigenen Sammelstellen zu entsorgen.
Die verbrauchten Stabbatterien und Adapter werden kostenlos in den Sammelstellen der
zugehörigen Gemeinde oder in jedem Geschäft, das Batterien verkauft, entgegen genommen.
Hiermit handelt man nicht nur im Sinne einer gesetzlichen Pflicht sondern auch des Umweltschutzes.
ACHTUNG! Nach Entfernen der Batterien darf das Gerät nicht an den elektrischen
Strom angeschlossen werden.
GARANTIE
Die Garantie ist gemäß den geltenden gesetzlichen Fristen gültig, beginnt ab dem Kaufdatum und
beinhaltet die Reparaturkosten.
Die Garantiezeit beträgt 1 oder 2 Jahre, abhängig von der Art des Käufers (Fachmann oder
Verbraucher), wie in den geltenden Vorschriften festgelegt.
Die Garantie gilt nur nach Vorlage des Coupons mit Stempel und Unterschrift des Verkäufers sowie
Angabe des Kaufdatums. Maßgeblich ist das auf der Quittung/Rechnung angegebene Datum.
Die Garantie deckt Qualitätsmängel des Geräts ab, die auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind. Gamma Più s.r.l. verpflichtet sich, kostenlos die Teile zu reparieren oder zu
ersetzen, die sich nach ihrem Dafürhalten innerhalb der Garantiezeit aufgrund von Material- und
Konstruktionsmängeln als nicht effizient erweisen.
ACHTUNG! Die Garantie verfällt, wenn am Gerät direkte Eingriffe des Käufers oder
Manipulationen durch nicht dazu autorisiertes Personal festgestellt werden.
DIE GARANTIE DECKT NICHT AB:
• Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, unzulässige Behandlung oder
Transportschäden verursacht werden.
• Schäden infolge von Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen.
• Schäden infolge eines Gebrauchs des Gerätes mit falscher Netzspannung.
• Geräte, an denen Zubehörteile anderer Hersteller montiert sind.
• Fehler, die sich auf unerhebliche Weise auf den Wert oder die Verwendungsmöglichkeit des Geräts auswirken.
• Bauteile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, wie Klingen, Scheraufsatz und Kabel.
Der Hersteller hat das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung Teile zu verändern bzw. zu ersetzen, wenn er es
für nötig hält, um stets ein zuverlässiges, haltbares, technisch fortschrittliches Gerät anbieten zu können.
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