Entfernen des Akkus
3 Die Löschung personenbezogener Daten auf
den zu entsorgenden Altgeräten muss vom
Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen
werden.
4 Hinweise für Verbraucher in Deutschland: Die in
Punkt 1 genannte Rückgabe ist gesetzlich
vorgeschrieben. Altgeräte mit Altbatterien
und/oder Altakkus, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer
Rücknahmestelle von diesen zu trennen. Dies
gilt nicht, falls die Altgeräte für eine
Wiederverwendung noch geeignet (d.h.
funktionstüchtig) sind und von den anderen
Altgeräten getrennt werden. Sammel- und
Rücknahmestellen in DE:
https://www.stiftung-ear.de/; für Batterien
auch Rückgabe im Handel möglich.
Warnhinweis: Bauen Sie den
wiederaufladbaren Akku nur zur Entsorgung
des Geräts aus. Vergewissern Sie sich, dass
der Akku ganz leer ist, bevor Sie ihn
ausbauen.
Vorsicht: Bitte beachten Sie, dass dieser
Vorgang nicht rückgängig gemacht werden
kann.
Zum Entfernen des aufladbaren Akkus benötigen
Sie ein Handtuch oder Lappen sowie einen
Hammer und einen Schlitzschraubendreher
(Standardschraubendreher).Beachten Sie
grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, wenn Sie
die unten angeführten Schritte ausführen.
Schützen Sie Ihre Augen, Hände und Finger sowie
die Oberfläche, auf der Sie arbeiten.
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