GARANTIEBEDINGUNGEN
Batterieprüfgeräte mit festgestellten Material- und Herstellfehlern werden gemäß
den veröffentlichten Prüf- und Reparaturverfahren von defekten und
rückversendeten Geräten repariert oder ersetzt. Das Vorhandensein eines
Defektes muss in Übereinstimmung mit den veröffentlichten Verfahren vom
Verkäufer festgestellt werden. Die veröffentlichten Prüfverfahren sind auf Anfrage
erhältlich.
Die Gültigkeit dieser Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden des Gerätes, die
auf Unfälle, Missbräuche, Abänderungen, eine unzweckmäßige Benutzung oder
auf eine Nichtbeachtung und Nichtbefolgung der Bedienungsanleitungen
zurückzuführen sind. Diese Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen
Erstkäufer und ist weder zuteilbar noch übertragbar. Für die Inanspruchnahme
der Garantiedienstleistungen muss jeweils der Kaufbeleg vorgewiesen werden.
Ohne einen solchen Kaufbeleg wird jede Inanspruchnahme einer
Garantiedienstleistung abgelehnt. Jede allfällige Inanspruchnahme einer
Garantiedienstleistung muss im voraus bezahlt, zusammen mit dem Kaufbeleg
und dem darauf aufgeführten Kaufdatum eingereicht werden. Der Absender
übernimmt die Verantwortung für Schäden, die während dem Versand
aufgetreten sind (vom Kunden rückversendetes Gerät). Falls die Garantie für das
Gerät als gültig befunden wird übernimmt der Absender lediglich die
Versandkosten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Garantieoptionen
nach Gutachten zu ersetzen oder alternative Garantieoptionen anzubieten.
Die einzige und ausschließliche Abhilfe zur Behebung eines Defektes
irgendeines Produktes ist je nach Gutachten und Wahl des Verkäufers die
Reparatur oder ein Ersatz. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für direkte,
indirekte, spezielle Unfall- oder Folgeschäden (einschl. Profitverlust), ungeachtet
ob diese auf die Garantie, einen Vertrag, ein Delikt oder auf einer anderen
Rechtstheorie basieren.
Version 04/2020
58