WARNHINWEIS
Behandlung des elektrischen oder elektronischen Altgeräten (gilt in allen
Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Ländern mit
Abfalltrennungssystemen)
Verbraucher sind insbesondere dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht als
Hausmüll sondern als Sondermüll zu entsorgen, wobei zwei Möglichkeiten bestehen:
1) Bei städtischen Sammelstellen (auch Recyclinghöfe, ökologische Inseln genannt), direkt
oder über die Sammelstellen der Stadtwerke, sofern diese zur Verfügung stehen;
2) an den Verkaufsstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten.
Hier können sehr kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte (deren längste Seite kürzer als
25 cm ist) kostenlos abgegeben werden, während größere Elektro- und Elektronikaltgeräte
in der Modalität ein-zu-eins ausgetauscht werden können, d.h. die Abgabe des alten
Produkts beim Kauf eines neuen mit den gleichen Funktionen.
Bei missbräuchlicher Entsorgung von elektrischen oder elektronischen Geräten können die
von der geltenden Umweltschutzgesetzgebung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung
kommen (gilt nur für Italien).
Wenn Elektro- und Elektronikaltgeräte Batterien oder Akkus enthalten, müssen diese
entfernt und in einer gesonderten Sammlung entsorgt werden.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder auf der Verpackung weist
darauf hin, dass das Produkt nicht als normaler Haushaltsabfall
behandelt werden darf, sondern an einer geeigneten Sammelstelle
für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)
abgegeben werden muss.
Indem Sie sicherstellen, dass dieses Produkt ordnungsgemäß
entsorgt wird, tragen Sie dazu bei, mögliche negative Folgen für
die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, die
ansonsten durch unsachgemäße Entsorgung verursacht werden
könnten. Das Recycling von Materialien trägt zur Erhaltung
natürlicher Ressourcen bei.
Nähere Informationen zum Recycling dieses Produkts erhalten Sie
bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ihrem örtlichen Entsorgungsdienst
oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.
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