GEV FMR 4245 Manual Del Usario página 4

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Rauchwarnmelder FMR 4245
Dieser Rauchwarnmelder ist konzipiert, um eine Frühwarnung bei der
Entstehung eines Brandes zu geben. Alarm wird ausgelöst sobald Rauch
in das Innere des Gerätes eindringt. Flammen werden vom Gerät nicht
wahrgenommen. Ein Großteil der Brände findet nachts statt. Da der Mensch
während des Schlafes nichts riecht, jedoch bei Geräuschen erwacht, schützen
Rauchwarnmelder wirksam und frühzeitig vor der drohenden Gefahr.
Einsatzbereiche:
Wohnungen, Wohnhäuser
Alarmsignal:
Akustisches Signal mit ca. 85 dB/3 m
Informationen zum Verhalten im Brandfall erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer
Feuerwehr. Viele Wehren und Brandversicherungen halten entsprechende
Merkblätter bereit und weisen darin auch auf die Notwendigkeit von
Rauchwarnmeldern hin.
Montageort
Für eine umfassende Abdeckung von Haushalten sollten Rauchwarnmelder
in allen Räumen, Korridoren, Lagerbereichen, Keller- und Speicherräumen
installiert werden. Eine minimale Absicherung wird erreicht durch je einen
Rauchwarnmelder im Flur und im Treppenbereich auf jeder Etage und in jedem
Schlafbereich Abb. A. In Häusern mit mehreren Wohneinheiten sollte jede
Familie ihre eigenen Rauchwarnmelder installieren.
• Nicht in Badezimmern oder Garagen montieren. In Küchen nur,
falls ein Mindestabstand von 4 Metern von Herden und ähnlichen
Emissionsquellen möglich ist.
• Nicht in stark zuggefährdeter Umgebung, z. B. in der Nähe von
Entlüftungsschächten installieren. Die Luftbewegung könnte u. U.
verhindern, dass der Rauch den Melder erreicht.
• Nicht in sehr staubigen Bereichen bzw. in Bereichen mit
sehr hoher Luftfeuchtigkeit montieren.
• Nicht in Spitzecken montieren, da sich hier im Brandfalle rauchfreie
Luft ansammeln könnte. Bei Räumen mit Dachneigung über 30° und
einer Gesamtraumhöhe bis 6 m, ist ein Abstand von 30 - 50 cm von
der Spitze einzuhalten.
Bei einer Dachneigung bis 30° kann der Melder an der
Dachschrägen montiert werden Abb. B.
• Mindestens 50 cm Abstand halten von Wänden, Deckenbalken
(Unterzügen) Abb. C und Leuchten Abb. D.
• Melder mittig an der Decke montieren, mindestens 4 m Abstand
halten von offenen Kaminen und Herden Abb. F.
• Räume über 60 m
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und Flure länger als 10 m benötigen mehrere Melder.
Montage/Inbetriebnahme
Befestigen Sie die Montageplatte mit den beiliegenden Schrauben und
Dübeln an der Decke Abb. E. Verbinden Sie die beiliegende Batterie mit dem
Anschluss-Clip Abb. G1. Ist die Batterie richtig angeschlossen, blinkt die LED in
der Prüftaste (Abb. H1) ca. alle 32 Sek. kurz auf. Führen Sie einen Funktionstest
durch (siehe Test/Wartung). Plazieren Sie den Melder auf der Montageplatte
und drehen ihn im Uhrzeigersinn, bis er einrastet. Die Montagesperre (Abb. G2)
verhindert, dass der Melder ohne eingelegte Batterie montiert werden kann.
Test/Wartung
Drücken Sie auf die Prüftaste Abb. H2, bis der Alarm ertönt. Es wird dabei die
Funktion der Rauchkammer, der Auswerteelektronik und der Batterie geprüft.
Bei ordnungsgemäßer Funktion ist der Alarm laut und pulsierend. Der Test
sollte 1 x monatlich und nach jedem Batterietausch durchgeführt werden.
Das Gerät führt alle 32 Sek. einen Selbsttest durch. Sie erkennen dies am
kurzen Aufblinken der LED Abb. H1. Bei einer Fehlfunktion piept der Melder
ca. alle 32 Sek. abwechselnd zum Aufblinken der roten LED.
Hinweis: Der Zeitraum zwischen den Pieptönen kann auch erheblich länger
sein als 32 Sek. Um die Fehlfunktion zu beheben, entnehmen Sie die Batterie
für eine Dauer von 10 Min.
Nachdem Sie die Batterie wieder angeschlossen haben, drücken Sie die
Prüftaste Abb. H2 bis der Alarm ertönt. Sollte dies keine Abhilfe schaffen, muss
der Melder ausgetauscht werden.
Sinkt die Batteriespannung unter den Mindestwert, piept der Melder ca. alle 32
Sek. gleichzeitig mit dem LED-Blitz, bis zu ca. 30 Tage lang, um Sie an den
fälligen Batteriewechsel zu erinnern.
Das Gerät sollte bei Bedarf etwa 2 x jährlich trocken abgewischt und von außen
mit dem Staubsauger abgesaugt werden.
Besondere Hinweise
• Setzen Sie die Batterie polrichtig in das Gerät.
• Testen Sie das Gerät nach jedem Batterietausch.
• Hitzemelder bzw. Rauchwarnmelder ersetzen keine Versicherungen.
• Bei Tiefschlaf bzw. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Alarm
unter Umständen nicht wahrnehmbar.
• In Räumen über 60 m
empfiehlt sich der Einsatz von mehreren Meldern.
• Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll!
Bitte entsorgen Sie die Batterie über den Handel, der sie einem
Recycling-Verfahren zuführt.
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bzw. in Fluren, die länger als 10 m sind,

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