4.5.1 NUR FÜR EU-LÄNDER
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in nationales Recht, müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Ladegeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
12