Eingeschränkte Garantie für die Schweiz
I. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Allgemeines
MEDION Produkte sind technisch hochstehende elektronische Geräte. Die Auseinandersetzung mit dem Benutzer-
handbuch und den Anleitungen, welche für und zusammen mit dem Produkt übergeben werden, ist unerlässlich.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Produkt Hochpräzisions-Komponenten enthält, die bei unsachgemäßer Handha-
bung verkratzt oder beschädigt werden können.
Die Garantie beginnt immer am Tag des Einkaufs des MEDION Gerätes von der MEDION oder einem offiziellen
Handelspartner der MEDION und bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler
Verwendung auftreten können.
Die Garantiezeit ergibt sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in Zusammenhang mit dem Kaufbeleg des
autorisierten MEDION-Handelspartners.
Liegt den Geräten keine Garantiekarte bei, besteht für diese Geräte keine Garantie. Neue Geräte unterliegen den
gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten. Bei gebrauchten Geräten (B-Ware) unterliegt die Ware der
eingeschränkten Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Für jede Geltendmachung von Ansprüchen nach dieser eingeschränkten Garantie müssen Sie MEDION oder den
autorisierten Servicepartner innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des angeblichen Mangels, jeden-
falls aber innerhalb der Garantiezeit gemäß der anliegenden Garantiekarte, informieren.
Bitte bewahren Sie den original Kaufnachweis und die Garantiekarte gut auf. MEDION und sein autorisierter Service-
partner behalten sich vor, eine Garantiereparatur oder eine Garantiebestätigung zu verweigern, wenn dieser Nach-
weis nicht erbracht werden kann.
Eingeschränkte Garantie für die Schweiz
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