Bitte befolgen Sie bezüglich der Erdung unsere Empfehlungen.
Zwischen der Erdungselektrode des Elektrozaungeräts und möglichen anderen
Komponenten, die an ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise der
Erdung der Stromversorgung oder des Telekommunikationssystems ist ein
Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam von den geerdeten
Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können isolierte
Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial zu
verlegen. Alternativ können isolierte Starkstromleitungen verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in den Boden einsinkende Tierhufe
oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Telekommunikations- oder
Datenkabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen Telekommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung und in einem möglichst rechten
Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein, als die unten
angegebenen Werte.
Mindestabstände von elektrischen Weidezäunen zu Stromleitungen
Stromleitungsspannung
<1.000 V
>1.000 V bis <33.000 V
>33.000 V
Abstand
3 m
4 m
8 m
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