13. GARANTIE
13.1. GARANTIEDAUER
-
Die Garantiedauer (Gesetz 1999/44 CE) gemäß der unten
beschriebenen Bedingungen beträgt 2 Jahre ab dem Kaufdatum,
was die Teile und die Arbeitsleistung betrifft, und deckt
Herstellungs- und Materialfehler ab.
13.2. AUSSCHLÜSSE
Die Garantie des TIMBERPRO deckt Folgendes nicht ab:
-
Den natürlichen Verschleiß durch die Nutzung,
-
Falsche Verwendung, unangemessene Nutzung der Maschine.
Schäden, die durch Eingriffe verursacht werden, die von Personal
durchgeführt wurden, das nicht von TIMBERPRO dazu befugt ist oder
durch Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen.
13.3. GEBIET
-
Die Garantie des TIMBERPRO bietet die Abdeckung des
Services im ganzen Staatsgebiet.
13.4. IM STÖRFALL
-
Die Garantie muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden, in
Bezug auf alle erforderlichen Daten, außerdem muss eine
Rechnung oder ein Kaufbeleg vom Geschäft des Verkäufers
beigelegt werden.
ACHTUNG!
UM DEN BETRIEB UND DIE MAXIMALE SICHERHEIT ZU
GARANTIEREN, BITTEN WIR SIE, DIESES
BENUTZERHANDBUCH VOR DER VERWENDUNG DER
MASCHINE SORGFÄLTIG ZU LESEN.
54/109
Deutsch