dieser Gewährleistung.
Jegliche
Ansprüche,
er Gewährleistung geltend gemacht werden,
werden erst gültig, wenn der Kaufbeleg durch
den ursprünglichen Kunden präsentiert wird.
Dieser Kaufbeweis kann die originale Rechnung
oder Quittung sein, solange es die Informationen
bezüglich des Kaufdatums und des Namens des
Produktmodells enthält.
GEWÄHRLEISTUNGSREPARATUREN
Jegliche Reparaturen, die im Rahmen dieser
Gewährleistung getätigt wurden, können nicht
durch Dritte gemacht werden. Von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen sind Reparaturen
oder Schäden, die Resultat aus solchen Repara-
turen durch Dritte und durch Dritte beeinflusst
oder verursacht wurden.
AUSNAHMEN
Folgende Situationen werden von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen:
Jegliche Verschleißerscheinungen von Teilen
1.
und Bestandteilen, die durch die normale Produk-
tverwendung entstehen.
Risse, Dellen, Kratzer und andere Arten von
2.
Oberflächenschäden, die nur das Aussehen des
Produktes beeinträchtigen.
Jegliche Fehlfunktion, die durch die unsach-
3.
die
bezüglich
DE
dies-
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