5....-05-ZP 2819
02.01.2004
14:44 Uhr
Seite 6
Garantie
D
Wir übernehmen für das von uns vertriebene Gerät eine Garantie von 24 Monaten
ab Kaufdatum (Kassenbon).
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich die Mängel des Gerätes oder
des Zubehörs*), die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch Reparatur
oder, nach unserem Ermessen, durch Umtausch. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein Anspruch auf
eine neue Garantie!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein kosten-
loser Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch
des kompletten Gerätes. Wenden Sie sich in desem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind grundsätzlich kosten-
pflichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblättern
usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen
nicht unter die Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpflichtig vom entsprechen-
den Fachhandel oder Reparaturservice ausgeführt werden.
6