Der Prüfumfang bei einer Sicht- und Funktionsprüfung erstreckt sich auf Brüche, Verformungen, Anrisse,
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Beschädigungen, Verschleiß, Korrosionsschäden und Funktionsstörungen des Fasslifters, sowie die
geeignete Anwendung für die zu benutzenden Fässer.
Als Nachweis der durchgeführten Prüfungen ist vom Betreiber ein Prüfbuch zu erstellen und zu führen.
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Außerordentliche Prüfungen sind durchzuführen nach Schadensfällen oder besonderen
Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung durch einen
Sachkundigen.
Vor der Sicht- und Funktionskontrolle kann unter Umständen eine Reinigung des Fasslifters erforderlich
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sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser aus der vorherigen Verwendung mit Stoffen, z.B. Farben
oder Salzen, behaftet ist.
Fasslifter mit Hydraulik:
Die Hydraulikanlage auf Lecköl kontrollieren und ggf. die Verschraubung nachziehen oder einen
Dichtungswechsel durchführen. Zum evtl. Nachfüllen handelsübliches Hydrauliköl entsprechend ISO VG 46
verwenden.
Die Prüfung der Hubkette ist auf der gesamten Länge erforderlich, auch bei verdeckt liegenden Teilen.
Bei Feststellung folgender Schäden an der Kette darf der Fasslifter nicht mehr eingesetzt werden:
a) Auffällige Längung der Kette oder eines Einzelgliedes
b) Bruch eines Kettengliedes
c) Anrisse in einem Kettenglied
d) Verformung eines Kettengliedes
e) Verschleiß an der Sicherung der Bolzen
Bei sichtbaren Verformungen oder Schäden ist der Fasslifter nicht mehr zu verwenden.
9. EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, die DENIOS AG, Dehmer Straße 58-66, 32549 Bad Oeynhausen, dass das Produkt
mit den folgenden Richtlinien übereinstimmt.
Type:
EG Richtlinien
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Angewandte harmonisierte Normen
DIN EN 349
EN ISO 3691-5
DIN EN ISO 12100
EN ISO 13857
Dokumentationsbevollmächtigter
Herr Dr. Wagner
- Geschäftsleitung -
Fasslifter LD-SK
201867
EG-Konformitätserklärung
Fasslifter LD-SK
Seite 5 von 15 Seiten
DENIOS AG, 29.11.2013
Herr B. Boucke
- Vorstand -
Ausgabe 11/2013