Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der eigenen Geräte
und bietet dem Käufer eine außergewöhnliche Garantie. Diese
Garantiezusage versteht sich unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche und schränkt diese keinesfalls ein.
Sie gilt in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
und der Europäischen Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführender Mangel auf, garantiert Black & Decker
den Austausch defekter Teile, die Reparatur von Geräten mit
üblichem Verschleiß bzw. den Austausch eines mangelhaften
Gerätes, ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt nötig
in Anspruch zu nehmen, allerdings vorbehaltlich folgender
Ausnahmen:
♦
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder im
Verleihgeschäft benutzt wurde;
♦
wenn das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
♦
wenn das Gerät durch irgendwelche Fremdeinwirkung
beschädigt wurde;
♦
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch anderes
Personal als das einer Vertragswerkstatt oder des Black
& Decker-Kundendienstes unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem Verkäufer
bzw. der Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis vorzulegen.
Die Adresse der zuständigen Niederlassung von Black &
Decker steht in dieser Anleitung. Dort teilt man Ihnen gerne
die nächstgelegene Vertragswerkstatt mit. Außerdem ist eine
Liste der Vertragswerkstätten und aller Kundendienststellen
von Black & Decker sowie der zuständigen Ansprechpartner
im Internet zu finden unter: www.2helpU.com
Bitte besuchen Sie unsere Webseite www.blackanddecker.
de, um Ihr neues Black & Decker-Produkt zu registrieren und
sich über neue Produkte und Sonderangebote zu informieren.
Weitere Informationen über die Marke Black & Decker und
unsere Produkte finden Sie unter www.blackanddecker.de.
(Übersetzung der ursprünglichen Anweisungen)
DEUTSCH
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