immer den Stecker abziehen. Dabei immer am Stecker selbst ziehen. Der Stecker darf nicht am
Kabel aus der Steckdose gezogen werden.
13. Um die Stromschlaggefahr zu verringern, den Stecker nie mit nassen Händen und/oder während
Sie im Wasser stehen, in die Steckdose stecken oder aus der Steckdose ziehen.
14. Das Gerät darf nie, weder ganz noch teilweise, in Wasser oder eine andere Flüssigkeit getaucht werden.
15. Das Anschlusskabel des Geräts darf nicht gekürzt und/oder direkt ohne Stecker angeschlossen
werden. Wenn das Kabel beschädigt ist, muss das ganze Gerät einem befugten/anerkannten
Techniker vorgelegt werden. Geräte mit abgeschnittenen/gekürzten Kabeln sind von der
Garantie ausgeschlossen.
16. Das Gerät darf nur für den Zweck verwendet werden, für den es vorgesehen ist bzw. entwickelt
wurde. Der Einsatz des Geräts für einen anderen als den vom Hersteller vorgesehenen Zweck
kann unsichere Situationen zur Folge haben.
17. Wenn die Gefahr besteht, dass das Gerät oder Teile davon infolge saisonaler Einflüsse einfrieren,
müssen angemessene Maßnahmen getroffen werden, um Schaden durch Einfrieren zu
verhindern. Schäden durch Einfrieren sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.
18. Das Gerät darf nur den Richtlinien in dieser Gebrauchsanweisung entsprechend eingesetzt
werden. Außerdem sind die am Gerät angebrachten Anweisungen zu befolgen.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Auf das Produkt wird für die Dauer von 24 Monaten nach dem Kaufdatum eine Garantie gegen
Herstellungsfehler gewährt. Garantiefälle können nur bearbeitet werden, wenn das Produkt
portofrei zusammen mit einem gültigen Kaufnachweis eingeschickt wird. Reparaturen im
Rahmen der Garantie dürfen nur vom Lieferanten ausgeführt werden. Garantieansprüche infolge
von Installations- oder Bedienungsfehlern werden nicht anerkannt. Aus mangelhafter Wartung
resultierende Schäden sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Der Lieferant ist in keiner
Weise für Schäden verantwortlich, die durch einen falschen Einsatz des Geräts verursacht werden.
Der Lieferant kann nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden, die durch den Ausfall
des Geräts verursacht werden. Reklamationen aufgrund von Transportschäden können nur
angenommen werden, wenn die Beschädigung bei der Lieferung von der Spedition oder dem
Postunternehmen festgestellt bzw. bestätigt wird. Nur dann ist es möglich, die Spedition oder das
Postunternehmen haftbar zu machen.
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