GEWÄHLEISTUNG
Gewähleistung und bedingungen
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe des Produktes von Ihrem Händler.
1. Zum Nachweis bewahren Sie bitte den
Übergabe-Check sowie den Kaufbeleg für die
Dauer der Gewährleistungsfrist auf. Оhnе Vor-
lage dieser Dokumente kann еіnе Reklamation
nicht bearbeitet werden.
2. Anex gewährt Garantie auf alle Kinderwagen,
die innerhalb des Zeitraums von bis zu 12 Mona-
ten gekauft werden, unter der Bedingung, dass
sie bestimmungsgemäß verwendet wurden. Die
Garantiezeit kann je nach dem aktuellen Rechts-
stand über den Verbraucherschutz in dem Land,
in dem der Artikel gekauft wird, variieren.
3. Alle Reklamationen bezüglich Produktfehlern
sollten an Ihren Verkäufer gerichtet werden
oder durch Ausfüllen eines Formulars mit
detaillierten Informationen auf anexbaby.com
im Abschnitt Dienstleistungen.
4. Die Reparatur der Garantie wird vom Herstel-
ler, einem Servicezentrum oder einem autori-
sierten Vertreter durchgeführt.
5. Die Garantiezeit verlängert sich um die
Reparaturzeit.
6. Die Stelle, die die Garantie gewährt, definiert
die Reparaturmethoden für den Kinderwagen.
7. Das zu reklamierende Produkt sollte sauber sein.
8. Im Falle des Verlusts der Garanteliste können
Sie die WebsiteAnmeldung nutzen.
9. Die Produktionsgarantie gilt nur für dieses
All manuals and user guides at all-guides.com
Land, in dem der Kauf durch einen offiziellen
Anex-Mitgliedervertreter abgewickelt wird.
Diese Garantie gilt nicht für
1. Bei Schäden durch unsachgemäßen Ge-
brauch, z.B. Leiteraufstieg oder Schrägstellung,
auch bei falscher Pflege des Produktes.
2. Für die Reparatur der Rahmenteile und die
Montage von Reparaturen, die von nicht autori-
sierten Personen durchgeführt wurden.
3. Bei Beschädigungen und Rissbildungen durch
den Kunden oder andere Personen (mechanisch
verursachte Knoten, Störungen, Verformungen,
Beulen, Diskontinuitäten durch Gewalt).
4. Auf in Betrieb gewesene Räder, die als Folge
einer mechanischen Einwirkung beschädigt
oder durchstochen worden sind, sowie aufgrund
des natürlichen Verschleißes oder durch die
Ausschöpfung der Ressource.
5. Bei Unfallschäden, die vom Kunden oder als
Folge von Vernachlässigung oder Benutzung
verursacht wurden; dies gilt auch für Schäden,
die durch Naturkatastrophen (Naturerscheinun-
gen) entstanden sind.
6. Bei Produktschäden durch äußere Einflüsse,
z.B. bei der Gepäckbeförderung.
7. Wenn das Produkt durch Überlastung
verformt oder beschädigt wurde, z.B. wenn
Übergewicht aufgebracht wird («Jeder schwere
Gegenstand, der am Griff, an der Rückseite
oder an den Seiten des Wagens aufgehängt
wird, stört dessen Gleichgewicht. Die maximale
Tragfähigkeit eines Rucksacks am Griff des
DE
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