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SICHERHEIT
5.1
Bestimmungsmäßige Verwendung
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst benutzt werden! Störungen, welche die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen lassen!
Es ist generell untersagt, sicherheitstechnische Ausrüstungen der Maschine zu ändern oder
unwirksam zu machen!
Für eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung und daraus resultierende
Sachschäden oder Verletzungen übernimmt
Verantwortung oder Garantieleistung.
5.2
Unzulässige Verwendung
• Der Betrieb der Maschine unter Bedingungen außerhalb der oben genannten Grenzen ist
nicht zulässig.
• Der Betrieb der Maschine ohne die vorgesehenen Schutzvorrichtungen ist unzulässig.
• die Demontage der Schutzvorrichtungen ist untersagt.
• Unzulässig ist ferner jegliche Art und Weise des Betriebes, der in einem oder mehreren
Punkten nicht konform ist mit den Sicherheitsbestimmungen und sonstigen Betriebs- und
Wartungsanweisungen in dieser Bedienungsanleitung.
5.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
Warnschilder und/oder Aufkleber an der Maschine, die unleserlich sind oder entfernt
wurden, sind umgehend zu erneuern!
Zur Vermeidung von Fehlfunktionen, Schäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind
folgende Hinweise UNBEDINGT zu beachten:
Für eine ausreichende Beleuchtung im Arbeitsbereich der Maschine sorgen!
Bei Müdigkeit, Unkonzentriertheit bzw. unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol
oder Drogen ist das Arbeiten an der Maschine verboten!
HOLZMANN MASCHINEN GmbH
Wenn Sie an der Maschine arbeiten, tragen Sie keinen lockeren
Schmuck, weite Kleidung, Krawatten oder langes, offenes Haar.
Lose Objekte können sich verfangen und zu Verletzungen
führen!
Bei Arbeiten an der Maschine geeignete Schutzausrüstung
(Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, ...) tragen!
www.holzmann-maschinen.at
HOLZMANN-MASCHINEN
SICHERHEIT
keine
OBF 1200
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