10. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richt-
linie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige
und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhal-
tig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an
den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammel-
stellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung
und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz
unserer Umwelt
11. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf fol-
gendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich ver-
pflich tet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment
führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager (Versandadresse) des An-
bie ters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende
Bedeutung: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batterie
enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält mehr als
0,0005 Masseprozent Quecksilber.