6.2 Garantie
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängel-
ansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie
zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrika-
tions- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communi-
cations nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert.
Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf
unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler
oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installation,
Konfi guration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garan-
tieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis
des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Gigaset Communications zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene
Neugeräte.
Garantiegeberin für in Deutschland gekaufte Geräte ist die
Gigaset Communications GmbH, Frankenstr. 2a, 46395 Bocholt.
Garantiegeberin für in Österreich gekaufte Geräte ist die
Gigaset Communications Austria GmbH, Businesspark Marxi-
mum Objekt 2 / 3.Stock, Modecenterstraße 17, 1110 Wien.
Garantiegeberin für in der Schweiz gekaufte Geräte ist die
Gigaset Communications Schweiz GmbH, Bielstrasse 20,
4500 Solothurn.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Hersteller-
garantie sind ausgeschlossen. Gigaset Communications haftet
nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Soft-
ware oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der
Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Commu-
nications vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur
in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset
Communications. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung
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