g
Abflusskappe (2)
h
Energiezeichen
3
Vorbereitung
3.1
Den Ort der Installation
vorbereiten
WARNUNG
Das Gerät muss in einem Raum gelagert werden, in dem
es keine kontinuierlich vorhandene Entzündungsquelle gibt
(Beispiel: offene Flammen, ein mit Gas betriebenes
Haushaltsgerät oder ein mit elektrisches Heizgerät).
3.1.1
Anforderungen an den Installationsort für
die Außeneinheit
Beachten Sie folgende Hinweise bezüglich der Abstände:
b
>100
a
>50
b
>100
a
>50
(mm)
a
Luftauslass
b
Lufteinlass
HINWEIS
Die Wand an der Auslassseite der Außeneinheit MUSS
≤1200 mm hoch sein.
Das Gerät NICHT in schallsensiblen Umgebungen installieren (z. B.
in der Nähe von Schlafzimmern), an denen die Betriebsgeräusche
Störungen verursachen könnten.
Hinweis: Wird unter den tatsächlichen Installationsbedingungen der
Geräuschpegel gemessen, dann kann ein höherer Wert gemessen
werden als der, der im Geräuschspektrum im Datenbuch angegeben
ist. Das liegt an Schallreflexionen und Umgebungsgeräuschen.
INFORMATION
Der Schalldruckpegel liegt unter 70 dBA.
3.1.2
Länge der Kältemittelleitung und
Höhenunterschied
Was?
Maximal zulässige Leitungslänge
Zulässige Mindest-Leitungslänge
Maximal zulässiger Höhenunterschied
RZAG35~60A2V1B
R32 Split-Baureihen
3P548265-1B – 2018.11
4
4.1
4.1.1
In Fällen, wo das Gebäude Vibrationen ausgesetzt sein könnte,
benutzen Sie ein schwingungsfreies Gummi (bauseitig zu liefern).
Halten Sie hierzu jeweils 4 Sätze M8- oder M10-Ankerbolzen,
Muttern und Unterlegscheiben bereit (bauseitig zu liefern).
a
>350
b
>50
b
>100
a
a
>350
b
(mm)
Unter der Einheit muss ein Abstand von mindestens 300 mm
gelassen werden. Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Einheit so
positioniert wird, dass sie sich bei Schnee mindestens 100 mm über
der maximal zu erwartenden Schneehöhe befindet. In diesem Fall
wird empfohlen, die Einheit auf einem Untergestellt zu bauen.
4.1.2
Entfernung
50 m
3 m
30 m
Installation
Montieren des Außengeräts
Voraussetzungen für die Installation
So installieren Sie die Außeneinheit
4× M8/M10
3 Vorbereitung
Installationsanleitung
5