Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies
gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf
vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen
sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produziert
und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen werden können
oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus
oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachgemäß
benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung des
Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen
genau einzuhalten. Verwendungszwecke und Handlungen, von denen in
der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt wird, sind
unbedingt zu vermeiden.
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SAE 5 A1