GUTFELS WAFFLE 5010 Manual De Instrucciones página 7

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  • ESPAÑOL, página 20
7. Entsorgung
Dieses Symbol bedeutet, dass das
Produkt nicht als unsortierter Abfall mit
dem normalen Hausmüll entsorgt werden
darf, sondern zur Wiederverwendung und
Verwertung an getrennte Sammelstellen
verbracht werden muss.
Die Entsorgung muss die bestehenden
lokalen Vorschriften erfüllen.
Zur Entsorgung muss das Produkt an/bei
einer Sammelstelle zum Recycling von
elektrischer und elektronischer Ausrüstung
abgegeben werden.
8. Gewährleistung
Die nachstehenden Bedingungen, die
Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung beschreiben, lassen das
Gewährleistungsrecht des Endabnehmers unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
Als Käufer eines Gutfels – Gerätes haben Sie eine
Herstellergarantie (2 Jahre ab Kaufdatum).
Während dieser Garantiezeit haben Sie die
Möglichkeit, Ihre Ansprüche direkt in der
Serviceplattform des Herstellers unter
www.ggv-service.de
geltend zu machen.
Beim Abschluss einer zusätzlichen Garantie
zwischen Ihnen und Ihrem Händler sind jegliche
Ansprüche nach Ablauf der 24-monatigen
Herstellergarantie ausgeschlossen. Wenden Sie sich
in diesem Fall direkt an Ihren Händler.
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der ersten
6 Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am
Gerät unentgeltlich. Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel
bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen)
oder bei Gemeinschaftsnutzung durch mehrere
Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der
ersten 6 Monate beseitigt der Kundendienst Mängel
am Gerät unentgeltlich. Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel
bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert
sich die Garantie weder für das Gerät noch für die
neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle
Mängel am Gerät, die nachweisbar auf mangelhafte
Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige
Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße
Aufstellung, bzw. Installation oder durch Anschluss an
falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund
von chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung
oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen,
Glas-, Lack- oder Emaille Schäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen,
die auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn –
ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung
– von nicht ermächtigten Personen am Gerät
Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft
verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht
für mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft
mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten
zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
erworben wurden und in Betrieb sind.
Bei Reklamationen defekter Geräte müssen
Absender- und Empfängeranschrift in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sein.
Für Geräte, die in anderen europäischen Ländern
erworben und betrieben werden, gelten die
Garantiebedingungen des Verkäufers.
9. CE-Kennzeichnung
Über ein Konformitätsbewertungs-
verfahren wurde nachgewiesen, dass
dieses Produkt nach europäischen
Richtlinien hergestellt wurde.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der
Hersteller gegenüber den zuständigen
EU-Behörden, dass das Gerät den
geltenden Konformitäts-Anforderungen
genügt, welche in den entsprechenden
Rechtsvorschriften der Europäischen
Union und in harmonisierten Normen
festgelegt sind.
Ein erfolgreicher Abschluss des
Konformitätsbewertungsverfahrens
berechtigt zum Anbringen des CE-
Zeichens.
- 7 -
DE

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