11. GARANTIE
Der Händler garantiert die Geräte für einen Zeitraum von zwei Jahren in Bezug auf Vertragswidrigkeiten, die an ihnen festgestellt
werden, so wie es im RD 1/2007 vom 16. November vorgesehen ist (Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz des Verbrauchers
und Nutzers)
Die Garantie umfasst die Repartur und Austausch von beschädigten Teilen durch das befugte Personal des Händlers oder den
offiziellen technischen Kundendienst (SAT) vor Ort oder in seinen Werkstätten. Die Arbeitszeiten und Versandkosten sind in der
Garantie eingeschlossen.
Der Händler ist von jeder Garantieleistung befreit, wenn es sich um Teile handelt, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen, oder
um mangelnde Pflege, Stöße oder sonstige Mängel infolge unsachgemäßer Verwendung des Geräts oder Nichteinhaltung der vom
Hersteller angegebenen Bedingungen und Leistungsgrenzen. Die Garantie erlischt auch in den Fällen einer falschen Handhabung und
Benutzung der Geräte oder wenn diese von Personen modifiziert oder repariert wurden, die nicht zum Unternehmen des Händlers
oder zum offiziellen Reparaturdienst gehören.
Die ausgetauschten Teile bleiben Eigentum vom Händler.
Der Händler haftet für Mängel am Gerät, wenn es sich um die Herkunft, Identität oder Tauglichkeit der Produkte entsprechend
ihren Eigenschaften und ihrem Zweck handelt. Unter Berücksichtigung der Geräteeigenschaften ist die Einhaltung der technischen
Bedingungen der Installation und des Betriebs dieses vorliegenden Garantiescheins unumgänglich, damit die Garantie eventuelle
Nichteinhaltungen abdeckt. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann dies zum Erlöschen der Garantie führen. Dabei
sollte man den Verwendungszweck des Gerätes und die Bedingungen und Betriebseinschränkungen berücksichtigen, unter denen
es betrieben wird.
Der Händler garantiert, dass das installierte Gerät, gemäß der Geräteeigenschaften und den gültigen Bestimmungen, zur Qualitäts-
verbesserung des aufzubereitenden Wassers geeignet ist.
Der Händler garantiert die richtige Installation und Inbetriebnahme des Gerätes, so wie es vom Hersteller und den gültigen Bes-
timmungen vorgegeben ist. Außerdem trägt er die Verantwortung für eine Nichteinhaltung, die sich aus einer falschen Anwendung,
Installation oder Inbetriebnahme des Gerätes ergibt.
Für alle Garantieansprüche muss die Kaufrechnung vorgelegt werden. Die Frist von zwei Jahren gilt ab dem Datum, an dem das
Gerät beim Händler gekauft wurde.
Sollte am Gerät während der Garantiezeit ein Problem auftauchen, muss der Händler des Geräts kontaktiert werden.
El equipo queda instalado y en funcionamiento de forma satisfactoria para el cliente y para que conste:
* Vorbehandlung des Gerätes:
* Härtegrad am Geräteeingang (ºF):
* TDS am Geräteeingang (ppm):
* TDS produziertes Wasser (ppm):
* Druck am Geräteeingang (bar):
*Ergebnis des Erfassungsbogen der Installation und der Inbetriebnahme:
Korrekt:
Weiteres:
Der Besitzer des Gerätes wurde in Bezug auf die Benutzung, Umgang und erforderlichen Wartung entsprechend und klar informiert,
um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Qualität des produzierten Wassers zu garantieren. Dazu wird Ihnen ein Wartungsvertrag
angeboten.
*Ref. Wartungsvertrag:
AKZEPTIERT den Wartungsvertrag.
AKZEPTIERT den Wartungsvertrag NICHT.
Sollten Sie Informationen benötigen, einen Ausfall oder eine Betriebsstörung melden, die Wartung oder den Besuch durch einen
Techniker wünschen, dann lesen Sie bitte vorher in diesem Handbuch die Abschnitte bezüglich Betrieb und Erkennung und Lösung
von Problemen durch und setzen sich dann mit dem Händler oder dem Unternehmen in Verbindung, das Ihnen das Gerät verkauft hat.
UNTERNEHMEN UND/ODER INSTALLATEUR, DATUM UND UNTERSCHRIFT:
HINWEIS FÜR DAS UNTERNEHMEN UND/ODER DEN BEFUGTEN INSTALLATIONSTECHNIKER: Die mit (*) markierten Daten müs-
sen vom Installateur/Händler ausgefüllt werden und von ihm selbst auf den ERFASSUNGSBOGEN DER INSTALLATION über-
tragen werden.
Bedienungsanleitung
SERIENNUMMER: