Elektrischer Anschluss; Entsorgung Und Wiederverwertung - Scheppach NTS30 Premium Traducción Del Manual De Instrucciones Original

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  • ESPAÑOL, página 52

13. Elektrischer Anschluss

Der installierte Elektromotor ist betriebsfertig an-
geschlossen. Der Anschluss entspricht den ein-
schlägigen VDE- und DIN-Bestimmungen. Der kun-
denseitige Netzanschluss sowie die verwendete
Verlängerungsleitung müssen diesen Vorschriften
entsprechen.
Schadhafte Elektro-Anschlussleitung
An elektrischen Anschlussleitungen entstehen oft Iso-
lationsschäden.
Ursachen hierfür können sein:
• Druckstellen, wenn Anschlussleitungen durch Fens-
ter oder Türspalten geführt werden.
• Knickstellen durch unsachgemäße Befestigung
oder Führung der Anschlussleitung.
• Schnittstellen durch Überfahren der Anschlusslei-
tung.
• Isolationsschäden durch Herausreißen aus der
Wandsteckdose.
• Risse durch Alterung der Isolation.
Solch schadhafte Elektro-Anschlussleitungen dürfen
nicht verwendet werden und sind aufgrund der Isola-
tionsschäden lebensgefährlich.
Elektrische Anschlussleitungen regelmäßig auf Schä-
den überprüfen. Achten Sie darauf, dass beim Über-
prüfen die Anschlussleitung nicht am Stromnetz hängt.
Elektrische Anschlussleitungen müssen den einschlä-
gigen VDE- und DIN-Bestimmungen entsprechen.
Verwenden Sie nur Anschlussleitungen mit Kenn-
zeichnung H05VV-F.
Ein Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem An-
schlusskabel ist Vorschrift.
Wechselstrommotor
• Die Netzspannung muss 220-240 V~ betragen.
• Verlängerungsleitungen bis 25 m Länge müssen
einen Querschnitt von 1,5 Quadratmillimeter auf-
weisen.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durchge-
führt werden.
Anschlussart Y
Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes be-
schädigt wird, muss sie durch den Hersteller oder sei-
nen Kundendienst oder eine ähnlich qualifizierte Per-
son ersetzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
12 | DE

14. Entsorgung und Wiederverwertung

Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Alt-
gerät verbaut sind, müssen vor Abgabe entnommen
werden! Deren Entsorgung wird über das Batterie-
gesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
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Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.

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