Entsorgung/ Recycling von Geräten und Maschinen
5.2
Reparaturen
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
6
Entsorgung/ Recycling von Geräten und Maschinen
Das Produkt darf nur von qualifiziertem Fachpersonal außer Betrieb genommen und zur Entsorgung/ zum
Recyclen vorbereitet werden. Entsprechend vorhandene Einzelkomponenten (wie Metalle, Kunststoffe,
Flüssigkeiten, Batterien/Akkus etc.) müssen gemäß den national/ länderspezifisch geltenden Gesetzen und
Entsorgungsvorschriften entsorgt/recycelt werden!
Das Produkt darf nicht im Hausmüll entsorgt werden!
51000064
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