Die in den Warnhinweisen und Anleitungen verwendeten Begriffe "Gerät" oder
"Produkt" beziehen sich auf:
Schlegelmulcher
2.1. Sicherheit am Arbeitsplatz
a) Den Arbeitsbereich aufgeräumt und gut beleuchtet halten. Unordnung oder
schlechte Beleuchtung kann zu Unfällen führen. Beim Gebrauch des Gerätes
seien Sie vorausschauend, passen Sie darauf, was Sie tun, und nutzen Sie
Ihren gesunden Menschenverstand.
b) Falls
Beschädigungen
Unregelmäßigkeiten bei dem Betrieb, muss das Gerät umgehend
ausgeschaltet werden und dieser Umstand muss einer autorisierten Person
mitgeteilt werden.
c)
Wenn Sie Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Geräts haben oder wenn es
beschädigt ist, wenden Sie sich an den Kundendienst des Herstellers.
d) Nur der Kundendienst des Herstellers kann das Gerät reparieren. Führen Sie
Reparaturen nicht selbst durch!
e) Kinder und unbefugte Personen dürfen sich nicht im Arbeitsbereich
aufhalten. (Unachtsamkeit kann zum Verlust der Kontrolle über das Gerät
führen.)
f)
Verwenden Sie das Gerät in gut belüfteten Bereichen.
g) Während des Betriebs entstehen Staub und Absplitterungen vor denen
schädlichen Auswirkungen umstehende Personen geschützt werden müssen.
h) Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Sicherheitshinweisaufkleber.
Falls die Aufkleber unleserlich sind, müssen sie ersetzt werden.
i)
Bewahren Sie diese Anleitung zum späteren Nachschlagen auf. Soll das Gerät
an Dritte weitergegeben werden, muss auch die Gebrauchsanweisung mit
übergeben werden.
j)
Bewahren Sie Verpackungsteile und kleine Montageteile außerhalb der
Reichweite von Kindern auf.
k) Halten Sie das Gerät von Kindern und Tieren fern.
l)
Bei der Verwendung dieses Geräts mit anderen Geräten beachten Sie auch
an andere Gebrauchsanweisungen.
2.2. Eigenschutz
a) Die Bedienung des Geräts bei Müdigkeit oder Krankheit sowie unter dem
Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die zu einer erheblichen
Einschränkung der Fähigkeit der Bedienung des Geräts führen, ist untersagt.
b) Das Gerät darf nur von körperlich geeigneten Personen bedient werden, die
zu ihrem Benutzen fähig und entsprechend geschult sind und die diese
an
dem
Gerät
festgestellt
werden
oder