INFORMATIONEN ______________________________
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt
oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in un-
mittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (klei-
ne Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel
beinhalten, die den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B.
Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche
von mehr als 100 cm² enthalten und Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Abmessungen mehr
Einhaltung von RoHS-Vorgaben
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die Vorgaben der EU-RoHS Direktive
(2011/65/EU). Es enthält keine in der Direktive angegebenen gefährlichen und unzu-
lässigen Materialien.
Informationen zur Entsorgung von Akkus/Batterien
Dieses Symbol an Akkus/Batterien oder an der Verpackung zeigt an, dass
der Akku oder die Batterie nicht über den herkömmlichen Hausmüll entsorgt
werden darf.
Entsorgen Sie verbrauchte Akkus/Batterien immer in Übereinstimmung mit
den örtlichen Umweltrichtlinien. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung nach
den jeweiligen Entsorgungsrichtlinien.
DEUTSCH
15