3. Einhandbetrieb der Motorsäge
Bediener dürfen Baumpflege-Motorsägen nicht im Einhandbetrieb verwenden, wenn die
Arbeitsposition instabil ist, oder anstelle einer Handsäge beim Schneiden von Holz geringen
Durchmessers an den Astenden.
Baumpflege-Motorsägen dürfen nur dann im Einhandbetrieb verwendet werden, wenn
der Bediener keine sichere Arbeitsposition einnehmen kann, in der ein Zweihandbetrieb
möglich ist, und
er seine Arbeitsposition mit einer Hand unterstützen muss und
die Säge bei voll ausgestrecktem Arm, im rechten Winkel zum Körper des Bedieners und
von diesem weggerichtet verwendet wird.
Beispiel für die Verwendung einer Motorsäge im Einhandbetrieb
Der Bediener darf nie
mit dem Rückschlagsbereich an der Spitze der Führungsschiene der Säge schneiden,
Schnittgut "festhalten und schneiden" oder
herabfallendes Schnittgut aufzufangen versuchen.
4. Lösen einer im Geäst verfangenen Säge
Wenn sich die Säge beim Schneiden verfängt, muss der Bediener
die Säge ausschalten und sie sicher am Baum zwischen Stamm und Schittstelle oder an
einem separaten Werkzeugseil befestigen,
die Säge aus dem Einschnitt ziehen und dabei den Ast bei Bedarf hochheben,
falls erforderlich, mithilfe einer Handsäge oder einer zweiten Motorsäge die verfangene
Säge aus dem Astwerk lösen, indem er dieses im Abstand von mindestens 30 cm von der
verfangenen Säge abschneidet.
Wenn eine Handsäge oder Motorsäge verwendet wird, um die verfangene Säge aus dem
Astwerk lösen, müssen immer die Befreiungsschnitte weiter außen (zu den Astenden hin)
erfolgen, damit die Säge nicht vom Schnittgut mitgezogen wird und sich das Problem dadurch
vergrößert.
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