INBETRIEBNAHME
Stellen Sie das Gerät auf einer ebenen Fläche auf.
Der Flüssigkeitsbehälter des Gerätes muss vor der Inbetriebnahme und stets im spannungslosen Zustand
mit Nebelfluid gefüllt werden (es könnte Fluid verschüttet werden).
Bitte verwenden Sie nur Qualitäts-Nebelflüssigkeiten. Wir empfehlen hochwertige Eurolite Nebelfluide (z. B.
Eurolite Smoke Fluid "P" Profi, 5 l) die Sie bei Ihrem Händler erhalten und bei denen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich Gesundheitsgefährdung vorliegt. Es dürfen keine Stoffe
verwendet werden, die in die Klassifikation "gefährliche Arbeitsstoffe" oder "brennbare Flüssigkeiten" fallen.
Sollte versehentlich Flüssigkeit in das Geräteinnere gelangen, so ist sofort der Netzstecker zu ziehen und
ein Fachmann zu konsultieren.
Montage
Installieren Sie das Gerät an einem gut belüfteten Ort. Ein Betrieb in unzureichend belüfteten Räumen kann
zur Kondensation des Nebelfluids führen. Die dabei entstehende rutschige Oberfläche kann zu Unfällen
führen. Halten Sie einen Mindestabstand von 20 cm um und über dem Gerät ein.
Desweiteren ist darauf zu achten, dass die Nebelaustrittsdüse nicht in Augenhöhe des Publikums
ausgerichtet wird. Um einen guten Effekt zu erzielen, sollte der Abstand zum Publikum mindestens 1,5 m
betragen.
Stellen Sie die Nebelmaschine nur auf feuerfeste, kratz- und wasserunempfindliche Oberflächen.
Bitte achten Sie darauf, dass die maximale Neigung von 15 Grad nicht überschritten wird.
Das Gerät ist sowohl zur stehenden wie hängenden Montage vorgesehen. Soll das Gerät über Kopf
installiert werden, gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und EN 60335-1:1996 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan-
del ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Wird das Gerät hängend installiert, darf es nicht im Aufenthaltsbereich von Personen installiert werden.
LEBENSGEFAHR!
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