Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungs-
stellen sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung
der Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kom-
munalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle
Daten extern gesichert und von dem Altgerät dauerhaft und unwider-
ruflich gelöscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür ver-
antwortlich, dass alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgen-
den Altgeräten gelöscht sind.
GERÄT (für alle anderen deutschsprachigen Länder)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Altgeräte dür-
fen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie 2012/19/EU ist das Gerät am Ende seiner Lebens-
dauer einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene Wertstoffe der Wiederverwertung zu-
geführt und die Belastung der Umwelt vermieden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott oder
einem Wertstoffhof ab.
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungs-
unternehmen oder Ihre kommunale Verwaltung.
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