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Entsorgung
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeu-
tet, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht im Restmüll ent-
sorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Entsorgung zuzu-
führen sind. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zur
fachgerechten Entsorgung an öffentliche Entsorgungsträger, an
Vertreiber oder an Geberit zurückzugeben. Zahlreiche Vertreiber
von Elektro- und Elektronikgeräten sind zur unentgeltlichen Rück-
nahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Für eine
Rückgabe an Geberit ist mit der zuständigen Vertriebs- oder Ser-
vicegesellschaft Kontakt aufzunehmen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlos-
sen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät ent-
nommen werden können, sind vor der Abgabe an eine Entsor-
gungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Falls personenbezogene Daten im Altgerät gespeichert sind, sind
Endnutzer selbst dafür verantwortlich, diese vor der Abgabe an eine
Entsorgungsstelle zu löschen.