G2438-6.5I
Geraten Sie mit dem Kragen nicht in die Nähe des
►
Werkzeugs bzw. des Zubehörs, um Erwürgungs-
gefahr zu vermeiden.
Geraten Sie mit dem Haar nicht in die Nähe des
►
Werkzeugs bzw. des Zubehörs, um das Erfassen
von Haaren zu vermeiden.
Die persönliche Schutzausrüstung muss den gelten-
den Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
entsprechen.
Die folgende persönliche Schutzausrüstung ist stän-
dig zu tragen:
• Schutzhelm
• Gehörschutz
• Schutzbrille mit Seitenvisier
• Sicherheitshandschuhe
• Sicherheitsschuhe
Drogen, Alkohol, Medikamente
Drogen, Alkohol und Medikamente beeinträchtigen
möglicherweise das Urteils- und Konzentrationsver-
mögen.
T
WARNUNG Schlechte Reaktion und unange-
brachte Lageeinschätzungen können zu schwe-
ren bis tödlichen Verletzungen führen.
Nehmen Sie das Produkt unter dem Einfluss von
►
Drogen, Alkohol oder Medikamenten keinesfalls
in Betrieb.
Hindern Sie andere Personen, die unter dem Ein-
►
fluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten
stehen, an der Verwendung des Produkts.
Installation, Betrieb und Wartung: Vor-
sichtsmaßnahmen
T
WARNUNG Explosivstoffe, explosive Gase
und Explosionsgefahr
Gerät das Produkt in Kontakt mit Explosivstoffen,
besteht Explosionsgefahr. Explosionen können
schwere bis tödliche Verletzungen verursachen.
Funkenflug während des Einsatzes des Produkts
kann stark entflammbaren Staub und Gase zur Entla-
dung bringen und Feuer oder Explosionen auslösen.
Nehmen Sie das Produkt keinesfalls in der Nähe
►
von Explosivstoffen in Betrieb.
Arbeiten Sie keinesfalls in entflammbaren oder
►
explosionsgefährdeten Umgebungen.
Stellen Sie sicher, dass sich im Arbeitsbereich
►
keine versteckten Gasquellen befinden.
T
WARNUNG Stromschlaggefahr
Gerät das Produkt in Kontakt mit elektrischen
Stromkreisen oder anderen Stromquellen, besteht
die Gefahr schwerer bis tödlicher Verletzungen.
DE
© Atlas Copco Industrial Technique AB - 9836 3898 00
Sicherheit und Bedienungsanleitung
Arbeiten Sie keinesfalls in der Nähe von elektri-
►
schen Schaltkreisen oder sonstigen Stromquellen
Stellen Sie sicher, dass sich im Arbeitsbereich
►
keine versteckten Stromkreise befinden.
T
WARNUNG Staubbrand
Staub, Dämpfe und sonstige Rückstände in der Luft
infolge von Sandstreu-, Säge-, Schleif-, Bohr- und
sonstigen Bauarbeiten enthalten möglicherweise
chemische Substanzen, die Krebs, genetische Schä-
den oder sonstige Schäden des menschlichen Fort-
pflanzungssystems hervorrufen. Beispiele solcher
chemischer Substanzen sind:
Kristallines Siliziumdioxid, Zement und andere
Maurerprodukte.
Arsen und Chrom aus chemisch behandeltem
Gummi.
Blei aus bleihaltigen Farben.
Um Beeinträchtigungen durch diese chemischen
►
Substanzen einzudämmen, achten Sie auf eine
ausreichende Belüftung des Arbeitsbereichs und
arbeiten Sie mit der angebrachten Sicherhausaus-
rüstung wie Staubmasken mit speziellen Mikropar-
tikelfiltern.
Vermeiden Sie das Einatmen von Staub oder das
►
Hantieren mit möglicherweise gesundheitsschäd-
lichen Rückständen aus dem Arbeitsvorgang.
Setzen Sie einen Staubabzug z. B. in Form einer
►
Absaugungsvorrichtung ein und legen Sie bei
Arbeiten mit Materialien, die Feinstaub in die Luft
freisetzen können, einen geeigneten Atemschutz
an.
Durch Staub und Dämpfe bei Abstreu- und
►
Schleifarbeiten können potenziell explosionsge-
fährliche Atmosphären entstehen. Setzen Sie in
jedem Fall für das jeweilige Material geeignete
Vorrichtungen zum Staubabzug bzw. zur Staubbe-
seitigung ein.
T
WARNUNG Gefahren im Zusammenhang mit
katapultierten Teilen
Bei Abstreu-, Säge-, Schleif-, Bohr- und sonstigen
Bauarbeiten können Funken, Splitter, Schleifschei-
benbruchstücke oder sonstige Teile weggeschleudert
werden. In diesem Fall besteht für das Bedienperso-
nal und andere Personen Verletzungsgefahr.
Selbst kleinste katapultierte Teile können schwere
Augenverletzungen bis hin zur Erblindung nach sich
ziehen.
Tragen Sie beim Aufenthalt in der Nähe des Ar-
►
beitsbereichs bzw. bei Arbeiten, Reparatur- und
Instandsetzungsmaßnahmen sowie auch beim
Auswechseln von Werkzeugzubehör in jedem Fall
einen stoßfesten Augen- und Gesichtsschutz.
17