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+ Für den Betrieb unter USB 3.0 muss Ihr
Computer über eine USB 3.0 Schnittstelle
und Ihr Betriebssystem über einen korrekt
installierten USB 3.0 Treiber verfůgen.
Auch hier erfolgt die Installation automatisch.
Bevor Sie eine Speicherkarte aus dem
Kartenleser entnehmen, vergewissern Sie sich,
dass der Datentransfer beendet ist.
Entfernen Sie den Wechseldatentráger immer
über die Auswurffunktion Ihres Betriebssystems,
bevor Sie das Speichermedium aus dem
Kartenleser entnehmen oder den Kartenleser
(mit eingestecktem Speichermedium) von Ihrem
Endgerát trennen.
Ве! Nichtbeachtung kann Datenverlust nicht
ausgeschlossen werden!
* Um bei CompactFlash Karten hohe Datenraten
nutzen zu können, muss das eingesetzte
Speichermedium UDMA-fahig sein.
Um die maximale Datenübertragung bei SD-
Karten und microSD-Karten zu erhalten, muss das
eingesetzte Speichermedium UHS-I-fähig sein.
Der Größte Teil der Karten im SDXC Format sind
mit dem Dateisystem exFAT formatiert. Dieses
wird nur von den Betriebssystemen Windows
Vista (ab SP1)/7/8 und Mac OS 10.6.5 (oder
neuer) unterstiitzt.
Um SDXC-Karten mit exFAT Formatierung auch
unter Windows ХР nutzen zu kònnen, benôtigen
Sie mind. XP SP2 und das exFAT Update von
Microsoft.
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7. Wartung und Pflege
Reinigen Sie dieses Produkt nur mit einem
fusselfreien, leicht feuchten Tuch und verwenden
Sie keine aggressiven Reiniger. Achten sie darauf,
dass kein Wasser in das Produkt eindringt.
8. Gewährleistungsausschluss
Die Hama GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei
Haftung oder Gewährleistung für Scháden, die
aus unsachgemäßer Installation, Montage und
unsachgemäßem Gebrauch des Produktes oder
einer Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
und/oder der Sicherheitshinweise resultieren.
9. Service und Support
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Produkt gerne
an die Hama-Produktberatung.
Hotline: +49 9091 502-115
(Deu/Eng)
Weitere Supportinformationen finden sie hier:
www.hama.com
10. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der
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europäischen Richtlinien 2002/96/EG und
2006/66/EG in nationales Recht gilt
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folgendes: Elektrische und elektronische
Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische
Geräte sowie Batterien am Ende ihrer Lebensdauer
an den dafür eingerichteten, öffentlichen
Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem
Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der
Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit
der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung
oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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11.02.14
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