Inhalt der EG‐Konformitätserklärung (unter Bezugnahme auf Punkt 1.7.4.2 Buchstabe c) der Richtlinie
2006/42/EG)
Unter Bezugnahme auf den Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG muss die der Maschine
beiliegende Konformitätserklärung folgende Angaben enthalten:
1. Firmenname und vollständige Adresse des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten;
Siehe erste Seite des Handbuchs
2. Name und Anschrift der Person, die zur Erstellung der technischen Unterlagen berechtigt ist und in
der Gemeinschaft niedergelassen sein muss;
Stimmt mit dem Hersteller überein, siehe erste Seite des Handbuchs
3. Beschreibung und Kennzeichnung der Maschine, einschließlich Gattungsbezeichnung, Funktion,
Modell, Typ, Seriennummer, Handelsbezeichnung:
Siehe erste Seite des Handbuchs
4. Eine Erklärung, in der ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine mit allen einschlägigen
Bestimmungen dieser Richtlinie übereinstimmt, und gegebenenfalls eine ähnliche Erklärung, in der
die Konformität mit anderen Gemeinschaftsrichtlinien und/oder einschlägigen Bestimmungen,
denen die Maschine entspricht, erklärt wird. Diese Verweise müssen denen der im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Texte entsprechen;
Die Maschine entspricht folgenden geltenden Richtlinien:
2006/42/EG
2014/30/EU
2014/35/EU
5. gegebenenfalls Name, Adresse und Kennnummer der benannten Stelle, die die EG‐
Baumusterprüfung gemäß Anhang IX durchgeführt hat, und die Nummer der EG‐
Baumusterprüfung;
N/A
6. gegebenenfalls Name, Adresse und Kennnummer der benannten Stelle, die das in Anhang X
genannte umfassende Qualitätssicherungssystem zugelassen hat;
N/A
7. gegebenenfalls Bezugnahme auf die in Artikel 7 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen, die
angewandt wurden;
UNI EN ISO 12100:2010
UNI EN 1493:2010
CEI EN 60204‐1:2006/AC:2010
8. gegebenenfalls Verweis auf andere Normen und angewandte technische Spezifikationen;
N/A
9. Ort und Datum der Erklärung;
Sasso Marconi,
10. Identifizierung und Unterschrift der Person, die befugt ist, die Erklärung im Namen des Herstellers
oder seines Bevollmächtigten auszustellen.
SIMONE FERRARI VP VSG Europe Managing Director
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Maschinenrichtlinie
Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit
Niederspannungsrichtlinie
S icherheit
von
Gestaltungsleitsätze
Risikominderung;
Fahrzeug‐Hebebühnen;
S icherheit von Maschinen ‐ Elektrische Ausrüstung von
Maschinen ‐ Teil 1: Allgemeine Regeln
0433-M001-2
Maschinen
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Risikobeurteilung
Allgemeine
und