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Graf 320001 Instrucciones Para La Instalacion Y Mantenimiento página 6

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6.
Oberirdische Aufstellung und unterirdische Installation
6.1
Oberirdische Aufstellung
Bei der oberirdischen Aufstellung ist darauf zu achten, dass der Behälter bei Frostgefahr vollständig
entleert wird. Weiterhin ist der Behälter auf einem ebenen, festen Untergrund ohne spitze Gegenstände
aufzustellen. Bei Aufstellung ist das Gesamtgewicht des gefüllten Behälters (1.650 kg) zu beachten. Der
Behälter sollte in schattiger Umgebung aufgestellt werden. Wird der Behälter in geschlossenen Räumen
installiert, so ist darauf zu achten, dass ein Bodenablauf vorhanden ist. Der Behälter darf nicht unter
Druck gesetzt werden, d.h. es muss in jedem Fall ein Überlauf im gleichen Durchmesser wie der Zulauf
installiert werden.
6.2
Unterirdische Installation
6.2.1 Baugrund
Vor der Installation müssen folgende Punkte unbedingt abgeklärt sein:
Die bautechnische Eignung des Bodens nach DIN 18196
Maximal auftretende Grundwasserstände bzw. Sickerfähigkeit des Untergrunds
Auftretende Belastungsarten, z.B. Verkehrslasten
Zur Bestimmung der bodenphysikalischen Gegebenheiten sollte ein Bodengutachten beim örtlichen
Bauamt angefordert werden.
6.2.2 Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Behältermaße auf
jeder Seite um 500 mm überragen, der Abstand zu bestehenden Bauwerken muss mind. 500 mm
betragen.
Die Böschung ist nach DIN 4124 anzulegen. Der Baugrund muss waagerecht und eben sein und eine
ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten.
Die Tiefe der Grube muss so bemessen sein, dass die max. Erdüberdeckung (siehe Punkt 2 - Aufstell-/
Einbaubedingungen) über dem Behälter nicht überschritten wird. Für die ganzjährige Nutzung der Anlage
ist eine Installation des Behälters und der wasserführenden Anlagenteile im frostfreien Bereich
notwendig. In der Regel liegt die frostfreie Tiefe bei ca. 800 mm, genaue Angaben hierzu erhalten Sie bei
der zuständigen Behörde.
Als Unterbau wird eine Schicht verdichteter Rundkornkies (Körnung 8/16 nach DIN 4226-1, Dicke
ca. 150-200 mm) aufgetragen.
6.2.3 Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden
Eine Aufstellung in Bereichen mit Grundwasser ist zulässig, wenn oberhalb des Behälters ein
ausreichend stabiles Geogitter (Zugkraft mindestens 50 KN/m² längs und quer) als Auftriebssicherung in
den Abmessungen 2,5 x 2,5 m fachmännisch verlegt und verankert wird.
Überdeckungshöhen bei Grundwasser und nicht bindigen (wasserdurchlässigen) Böden
(Installation mit Auftriebssicherung):
Eintauchtiefe des Behälters ins
Grundwasser
erforderliche Erdüberdeckung
Sollte die Gefahr bestehen, dass der maximale Grundwasserstand überschritten wird, ist in jedem Fall
eine ausreichend dimensionierte Drainageleitung zu verlegen.
Bei bindigen (wasserundurchlässigen) Böden (z. B. Lehm) ist eine Mindesterdüberdeckung von
900 mm inkl. Auftriebssicherung und eine ausreichend dimensionierte Drainageleitung zwingend
erforderlich.
mail@graf.info
www.graf.info
< 650 mm
800 mm
> 400 mm
500 mm
5 / 35
1000 mm
1200 mm
700 mm
800 mm
1600 mm
900 mm

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