1. S
IChERhEITShINwEIS
1.1 A
llgemeiner sicherheitstechnischer
weis
Diese Betriebsanleitung gilt für das Handstück SH 930.
Nur qualifiziertes Personal darf das Handstück handha-
ben. Es ist unbedingt dem Sicherheits- und auch dem
Hygienerisiko Rechnung zu tragen.
Die separat beigelegten Sicherheitshinweise sind
zwingend zu beachten.
Arbeitsbereich sauber und in einem gut beleuch-
teten Zustand halten. Umstehende Personen während der
Benutzung des Handstücks fernhalten. Enganliegende
Bekleidung tragen und lange Haare fixieren.
s
ehr schArfes
Nur lebensmittelverträgliche Schmiermittel (FDA
zugelassen) verwenden, z.B. TURBO LUBE GRE-
ASE (Art.-Nr. 60000078), TURBO LUBE SPRAY
(Art.-Nr. 60000077). Handstück nicht auf harte Unterlage
ablegen, sondern nur in den dafür vorgesehenen Halter.
1.2 B
estimmungsgemässe
Dieses Handstück ist in der Fleischindustrie dafür vorge-
sehen, um grob zerlegtes Fleisch weiter zu verarbeiten.
Es dient zum Entfernen von Fett, Geweben, Knochen und
weiteren Kleinteilen und auch zum Lösen von Fleisch von
anderen Tierteilen.
1.3 n
icht Bestimmungsgemässe
Alle andern als die unter Pkt. 1.2 beschriebenen
Verwendungen gelten als nicht bestimmungsgemä-
sse Verwendung und sind deshalb nicht zulässig .
1.4 e
inBAuerklärung
Hiermit erklärt der Hersteller Suhner Schweiz AG, Indus-
triestrasse 10, CH-5242 Lupfig, der unvollständigen Ma-
schine (Typ und Serien-Nr. siehe Rückseite) dass folgende
grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
nach Anhang I zur Anwendung kommen und eingehalten
werden: 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.7, 1.3.8.1, 1.5.1,
1.5.4 und 1.6.1. Für die unvollständige Maschine wurde
eine technische Dokumentation nach Anhang VII der Ma-
schinenrichtlinie erstellt. Dokumentbevollmächtigter: T.
Fischer. Autorisierten Stellen wird auf begründetem Ver-
langen die technischen Dokumentationen in Papier- oder
elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese unvoll-
ständige Maschine darf nur dann in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in
welche die unvollständige Maschine eingebaut werden
soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ent-
spricht. CH-Lupfig, 10/2019.
T. Fischer / Divisionsleiter
14
h
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in
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ingmesser
V
erwendung
V
erwendung
(O
)
riginAl
2. I
2.1 m
OntAgeAnleitung
me des Handstücks zu lesen.
Handstück und Welle nur in einwandfreiem Zustand ver-
wenden.
Ringmesser nur bei demontiertem Handstück wechseln.
Immer mit notwendigen Schutzvorrichtungen (Ketten-
handschuh/Schutzkleidung) arbeiten. Länderspezifische
Vorschriften beachten.
s
ehr schArfes
2.1.1 m
h
OntAge des
Andstücks An die
Biegsame Welle in das Handstück einführen (1). Durch
Drehen des Drehverschlusses (2) Biegsame Welle si-
chern. Sollte das Handstück nicht komplett eingeschraubt
werden können muss am Ringmesser leicht gedreht wer-
den.
s
ehr schArfes
2.1.2 d
/m
emOntAge
OntAge des
Lösen der Gewindestifte mit Inbusschlüssel.
NbETRIEbNahmE
Die Kapitel 2 und 3
sind zwingend vor
der
Inbetriebnah-
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