Aufstellen des Kaminofens
Der Aufstellboden muss eben und waagerecht sein.
Der Kaminofen darf nur auf ausreichend tragfähige
Böden aufgestellt werden. Zum Schutz des Fußbodens
kann der Kaminofen auf ein Bodenblech oder eine
Glasplatte gestellt werden.
Bei brennbaren Fuß- oder Teppichböden ist eine sta-
bile und nicht brennbare Funkenschutzplatte zu ver-
wenden. Diese muss die Feuerraumöffnung des
Kaminofens nach vorne um 50 cm und seitlich um
30 cm überragen. Unter dem Kaminofen ist keine
Funkenschutzplatte erforderlich.
Kaminofen drehbar
Der Kaminofen wird arretiert (nicht drehbar) angelie-
fert. Soll das Gerät drehbar sein, muss die Arretierung
auf der Unterseite der Fußraste abgeschraubt und ent-
fernt werden (siehe Fig.2).
Achtung: Nur bei Anschluss oben ist der Kaminofen
mit Hilfe der Fußraste jeweils in 5 Stufen um
45° nach links und rechts drehbar.
Fig.1 Fußraste
Fig.2 Arretierung
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Mindestabstand
zu brennbaren oder tragenden Wänden
Im Strahlungsbereich des Kaminofens dürfen bis zu ei-
nem Abstand von 100 cm, gemessen ab Sichtscheibe
der Feuerraumtür, keine Gegenstände aus brennbaren
Stoffen vorhanden sein oder abgestellt werden.
Je nachdem ob der Kaminofen arretiert (nicht dreh-
bar) oder drehbar montiert wird, gelten je nach Position
der Feuerraumtür zur Aufstell- bzw. Seitenwand unter-
schiedlich einzuhaltende Mindestwandabstände (siehe
Fig.3 bis 6).
Kaminofen arretiert
Nachfolgend sind die Wandabstände für die nicht dreh-
bare Montage dargestellt.
40 cm
Fig.3 Kaminofen arretiert, gerade in Ecke montiert
25 cm
Fig.4 Kaminofen arretiert, schräg in Ecke montiert
40 cm