Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zu-
sammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elek-
tro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sicher-
gestellt. Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerä
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden
können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich. Demnach können Sie entsprechende Elektroaltgeräte,
zu deren Rücknahme wir nach diesen Vorschriften verpflichtet sind, auch gerne kostenfrei in jeder unserer Müller-Filialen
innerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben. Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2, sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso
rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte
oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m2. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme
von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten. Verbraucher haben
die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleich-
wertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer
Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart
bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft
ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
9. GARANTIE
Wir leisten 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum für Material- und Fabrikationsfehler des Produktes. 6 Monate für
Verschleiß- und Verbrauchsteile bei normalem und ordnungsgemäßem Gebrauch. Das Gerät wurde sorgfältig
produziert und vor der Auslieferung gewissenhaft geprüft. Sollten sich dennoch Material- oder Funktionsfehler
einstellen, bedauern wir dies sehr. Bitte wenden Sie sich sofort nach Bekanntwerden des Fehlers an Ihre Müller-
Filiale. Geben Sie bitte das defekte Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg in Ihrer Müller-Filiale ab. Sie erhalten dann
ein neues oder repariertes Gerät kostenlos zurück. Mit Austausch oder Reparatur des Produktes verlängert sich der
Garantiezeitraum nicht. Die Garantie gilt nicht im Falle von Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung beruhen,
für Verschleißteile, für Mängel, die dem Kunden bereits bei Kauf bekannt waren, bei Eigenverschulden des Kunden.
Premier Intertrade GmbH, Kirchenstraße 7, DE-21244 Buchholz
www.mueller.eu
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