Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber ver-
pflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu
drei Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm)
unentgeltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müs-
sen getrennt von den anderen Geräteteilen
entsorgt werden.
Dieses Symbol besagt, dass Batterien
und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien
bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres
Stadtteils oder im Handel abzugeben. Die
Inhaltsstoffe sind giftig und gefährden bei
unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und
können gesundheitsschädigende Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
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