ausschließlich von zahnärztlichem Fachpersonal in Zahnarztpraxen oder
–labors verwendet werden. Auf Grundlage dieser Bestimmungen darf
das Medizinprodukt ausschließlich von spezialisiertem Personal für den
beschriebenen Gebrauch verwendet werden. In diesem Fall sind folgende
Auflagen einzuhalten:
• Die geltenden Bestimmungen zum Schutz am Arbeitsplatz.
• Die geltenden Maßnahmen zum Unfallschutz.
• Die vorliegende Gebrauchsanleitung.
DEr Anwender ist verpflichtet:
• Ausschließlich einwandfreie Ausrüstung zu verwenden.
• Die korrekten Anwendungsbestimmungen zu beachten.
• Die eigene Person, den Patienten und Dritte vor möglichen Gefahren
zu schützen.
• Kontaminationen durch das Gerät zu vermeiden.
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