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Magiko

GARANTIE

Art. 1 - Nutzung
Magiko ist ein vertikales Verschlusssystem, das an den
Sonnenschutzsystemen von Corradi installiert werden kann.
Magiko und seine Komponenten in ihrer Gesamtheit wurden von
der Corradi Srl mit Sitz in Castel Maggiore (BO), Italien, entwickelt
und patentiert und unter Einhaltung der anwendbaren technischen
Bezugsnormen herstellt.
Die nachstehend genannten Garantien gelten sofern die Montage und
die Nutzung des Produkts den in den folgenden Artikeln und Tabellen
angegebenen Eigenschaften konform erfolgen und der Gebrauch
des Produkts in einer den im vorliegenden „Benutzerhandbuch"
enthaltenden Angaben konformen Weise erfolgt. Für die Herstellung
der Komponenten des Magiko wurden erstklassige Rohmaterialien
verwendet, die sich für den Einsatz im Freien eignen.
Magiko wurde für den Auftraggeber auf Maß entwickelt und gefertigt.
Er dient dem Schutz vor Sonne und Regen, mit Ausnahme von
Schneelasten, und mit einem Windwiderstand (in der beiliegenden
Leistungserklärung angegeben) laut Norm DIN EN 13561.
Die Verwendung des Produkts bei Wind und Regen ist demnach
nur innerhalb der Grenzwerte gemäß diesen Widerstandsklassen
zulässig.
Für Produkte, die nicht dem Standard entsprechen, und/oder in anderen
besonderen Fällen sind die einzigen geltenden Windwiderstandswerte
diejenigen, die im Angebot angegeben werden, das Corradi dem
autorisierten Wiederverkäufer zugesandt hat.
Art. 2 - Versionen
Magiko ist mit Aufwickelwelle mit Durchmesser 78/85/100 mm,
je nach Breite, erhältlich. Die seitlichen Schienen mit besonders
geringen Abmessungen (33x33 mm) können zerlegt werden und
sind mit einem Tuch-Rückhaltesystem ausgestattet.
Magiko ermöglicht die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen
oberen Schutzgehäusen, die das Anfertigen verschiedener
Maximalgrößen ermöglichen: ein kleineres Schutzgehäuse mit
Außenabmessungen Breite 11 cm und Höhe 12 cm und ein
größeres mit Außenabmessungen Breite 12 cm und Höhe 13 cm.
Art. 3 - Montage
Magiko muss stets in angemessener Weise (am Boden oder der
Wand) befestigt werden. Darüber hinaus müssen alle Bedingungen
eingehalten werden, die im entsprechenden Montagehandbuch
angegeben werden.
Die Montage muss vom technischen Fachpersonal vorgenommen
werden, das eine angemessene Schulung von der Corradi Srl
erhalten hat und das von der Corradi Srl dazu befugt worden ist.
Corradi Srl ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Aufstellung,
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der Montage und der Installation der von ihr gelieferten Produkte befreit.
Art. 4 - Gültigkeit der Garantie
Die
Garantie
ist
gültig,
sofern
die
Nutzungsbedingungen, die in den Absätzen 1, 2 und 3 angegeben
sind, eingehalten werden.
Die Garantie gewährleistet die kostenlose Reparatur oder
den vollständigen Ersatz (Arbeitszeit ausgeschlossen) aller
Komponenten, die sich als nichtkonform oder aber als defekt
erweisen, einschließlich die Übernahme der Transportkosten.
Ein Schadensersatz, der aus einer mangelnden Nutznießung des
Magiko aufgrund der eventuell vor und während der Reparatur
nicht möglichen Verwendung resultieren sollte, ist ausgeschlossen.
Es kann kein Schadensersatz für „entstehenden Schaden oder
entgangenen Gewinn" geltend gemacht werden.
Die vorstehend genannten Garantien kommen ausschließlich
in dem Staat zum Tragen, in dem der Wiederverkäufer oder
Vertragshändler seinen Betriebssitz hat.
Art. 5 - Laufzeit der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die
Installation des Produkts beendet wurden.
Art. 6 - Garantieausschlüsse
Die Garantie wird in den nachstehend als Beispiele, jedoch nicht
erschöpfend, aufgelisteten Fällen nicht gewährt:
a) Für durch Stöße oder außerordentlichen Naturereignisse (Blitze,
Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel etc...) entstandene Schäden
b) Für Schäden, die aufgrund von Eingriffen durch Personen oder
Techniker entstehen, die nicht von der Corradi Srl dazu befugt
worden sind
c) Bei einer Stromspannung mit Schwankungen über oder unter 5 %
des Nennwerts (Norm CEI 2-3 Juli 1988)
Art. 7 - Garantiedauer
Die Garantie auf ästhetische Defekte hat eine Gültigkeit von 1 Monat
beginnend mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die Installation
des Produkts beendet wurden.
Die Haftung für versteckte Defekte beschränkt sich auf jeden Fall auf
den nachstehend angegebenen Zeiten, beginnend ab dem Datum
der Beendigung der Arbeiten:
Aluminium: 120 Monate
n
Gewebe (ausgenommen Cristal), Holz, Funktionsmechanismen:
n
60 Monate
Elektrische und elektronische Komponenten, Gewebe Cristal: 24
n
Monate.
CORRADI SRL - BENUTZERHANDBUCH
Getriebemotor und elektrische Komponenten: 60 Monate.
n
Die Garantie verfällt, wenn an der Ware irgendwelche Eingriffe
seitens des Kunden oder von Dritten, bei denen es sich nicht um
einen Autorisierten Wiederverkäufer handelt, erfolgen.
Installations-
und
Art. 8 - Reklamationen
Unverletzt
der
dem Verbraucher in Bezug auf die gesetzliche Garantie für
Konformitätsabweichungen seitens des Wiederverkäufers, im Fall
eines nicht an den Endverbraucher erfolgten Verkaufs anerkennt,
muss der Käufer die erworbenen Produkte sofort nach Lieferung
überprüfen. Dabei muss jeder eventuelle und angenommene
Warenschaden, Funktionsdefekt oder angebliche Mangel der
Qualität oder der Beschaffenheit der Sache der Corradi Srl über
den Wiederverkäufer mitgeteilt werden. Dies muss innerhalb von 8
Tagen nach der Lieferung der Ware an den Käufer der erfolgen.
Die Beanstandungen sind ausschließlich in schriftlicher Form und per
Einschreiben mit Rückschein oder über das Online-Verfahren auf der Website
www.corradi.eu unter dem Reservierten Bereich für Wiederverkäufer mit
fotografischen Beweisen des Produktfehlers zu senden. Wird dies nicht so
gehandhabt, sind diese Beanstandungen nichtig.
Die Reklamations- und Garantiebedingungen sind die nachstehend
angegebenen
Für Mängel, aufgrund derer das Produkt als nicht in der
n
versprochenen Qualität, als für den Gebrauch ungeeignet oder
als in seinem Wert gemindert resultiert, muss bei der Corradi Srl
innerhalb von acht Tagen ab der Lieferung oder dem Entdecken
der verborgenen Mängel, da sonst als nichtig erklärt, eine
entsprechende Reklamation eingehen. Die entsprechende
Garantie wird für ein Jahr ab dem Lieferdatum geleistet.
Für Mängel, die die gute Funktionsweise des Produkts
n
beeinflussen, muss bei der Corradi Srl, bei sonstigem Verfall,
innerhalb von 30 Tagen ab der Lieferung des Produkts die
entsprechende Reklamation eingehen und die entsprechende
Garantie wird für sechs Monate ab der Entdeckung geleistet.
Ausdrücklich
ausgeschlossen
Endverkäufers gegenüber der Firma Corradi srl, wie laut Art. 131 des
ITA. GESETZESVERTRETENDEN DEKRETS 206/2005 vorgesehen.
Art. 9 - Gebietserweiterung der Garantie
Die vorstehenden Garantien werden nur in dem Staat geleistet,
in denen der Kunde seinen Firmensitz hat, mit Ausschluss jedes
anderen Staats, in dem der Kunde direkt oder indirekt das von
Corradi Srl gelieferte Produkt verkaufen, installieren oder ausleihen
wird.
Rechte,
die
das
Verbraucherschutzgesetz
ist
das
Rücktrittsrecht
des
Rev. 0-05.2018

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