Liasse azur PE270.fm Page 10 Mardi, 18. juillet 2006 4:48 16
G
ARANTIE
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer, der Sie beraten wird, und legen
diesem den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von diesem erhalten haben.
Haben Sie das Gerät direkt bei der Sagem Communication gekauft, so gelten die folgenden
Bes-timmungen:
A
Für das Gerät gilt zunächst einmal die 24 monatige gesetzliche Sachmängelgewährleistung, deren
genauer Inhalt und Umfang in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den mit Ihnen
geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher geregelt ist. Nach Ablauf der gesetzlichen
Sachmängelgewährleistungsfrist, d.h. also in der Regel nach Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung,
übernimmt die Sagem Communication bis zu maximal einem Jahr ab Lieferung die Garantie
(Ersatzteile und Reparatur) für die Freiheit des Geräts von Fabrikationsfehlern. Während dieses
zusätzlichen Garantie-Zeitraumes wird das fehlerhafte Gerät kostenlos repariert. Der Kunde hat das
fehlerhafte Gerät jedoch auf seine Kosten an die ihm vom Kundendienst der Sagem Communication
(die Telefonnummer steht auf dem Lieferschein) angegebene Adresse zurückzuschicken. Die
Reparatur erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkeiten des Kunden, es sei denn, daß er mit diesem
ein speziell Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis:
Nach
Ablauf
Communication bis zu maximal zwei Jahren ab Lieferung ausschließlich verpflichtet, das fehlerhafte
Gerät zu den oben genannten Bedingungen kostenlos zu reparieren. Ansprüche aus der gesetzlichen
Sachmängel-gewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr. Ausgeschlossen sind auch
Schadensersatzansprüche aus sonstigem Rechtsgrund, es sei denn, die Schadensursache beruht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In
letzterem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden.
B
Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte
oder
Funktionsstörungen,
Gebrauchsanweisungen,
Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von der Sagem Communication nicht schriftlich
genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung),
Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für die Geräte
(insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen
für die Geräte und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung
zurückzuführen sind, die von einer von der Sagem Communication nicht ermächtigten Person
vorgenommen wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der Zubehörteile,
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an die Sagem
Communication zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
• die Lieferung neuer Softwareversionen,
• Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem Communication geänderten oder
hinzugefügten Gerätes oder Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung der Sagem
Communication geänderten oder hinzugefügten Software,
• Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software zurückzuführen sind, die in
den Benutzergeräten verwendet wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung
gestellten Dienste zu ermöglichen,
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet wie z.B.
Unterbrechungen der Zugangsnetze, der Zusammen-bruch der Leitung des Abonnenten oder
seines Gesprächspartners,
- Übertragungsprobleme (unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes durch die
radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte
Qualität der Telefon-leitungen...)
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des
Übertragungsnetzes,
der
gesetzlichen
Sachmängelgewährleistungsfrist
die
auf
eine
auf
äußere
Einwirkungen
- 10 -
ist
Nichteinhaltung
der
Installations-
(Blitzschlag,
Brand,
Erschütterung,
die
Sagem
und