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GARANTIEBESTIMMUNGEN
Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach (nachfolgend „Reimo" oder „Wir") räumt
Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf die unter der Reimo-Eigenmarke„Carbest"
vertriebenen Produkte eine Garantie von 3 Jahren ein.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt jeweils mit Rechnungsdatum. Der räumliche
Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten während des Garantiezeitraums Material- oder Fertigungsfehler an dem von Ihnen erworbenen
Produkt auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach
unserer Wahl:
• Kostenfreie Reparatur der Ware oder
• Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von Garantieleistungen ersetzt wurden, gehen in das
Eigentum von Reimo über. Die neuen Teile bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über.
Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie berechtigen nicht zu einer Verlängerung
oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an ihren Händler, von welchem Sie den betreffenden Artikel erworben
haben, oder direkt an Reimo als Garantiegeber:
Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach, Telefon: 06150 8662-310
Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Fertigungsfehler festgestellt werden.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
• Regulären Verschleiß
• Unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts
• Unsachgemäßen Betrieb, Installation, Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung entgegen der jeweiligen
Gebrauchs- und/oder Einbauanweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege und
Warnhinweisen
• Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
• Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
• Eigenreparaturen
• Verwendung von Nicht-Originalteilen des Herstellers oder vom Hersteller nicht freigegebenen Teilen
• Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)
• Umstände, die nicht vom Hersteller zu verantworten sind (z.B. Naturkatastrophen, Unfälle)
• Unsachgemäßen Transport
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls
ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf
dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden.
Zur Inanspruchnahme der Garantieleistung ist eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen. Dies
dient dazu, dass wir das Vorliegen der Garantievoraussetzungen prüfen können. Ohne Rechnungskopie
können wir eine Garantieleistung ablehnen.
Bei berechtigter Inanspruchnahme einer Garantieleistung entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir
erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für das Einschicken der Ware. (Beinhaltet nur den Versand innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland).
Bitte beachten Sie: Durch diese Händlergarantie von Reimo werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln
(Gewährleistungsrechte) gegen Reimo / einen Händler nicht eingeschränkt und können von Ihnen
unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende Gewährleistungsrechte Reimo gegenüber
unberührt. Diese Herstellergarantie erweitert Ihre Rechtsstellung daher vielmehr.
Für den Fall, dass die Kaufsache mangelhaft ist, können Sie in jedem Fall gegenüber Reimo ihre
gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt
oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
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