CARBEST CampCooler| 71456 / 71457 / 71458
10. GARANTIEBESTIMMUNGEN
Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach (nachfolgend „Reimo" oder „Wir") räumt Ihnen zusätzlich zu den
gesetzlichen Mängelrechten auf die unter der Reimo-Eigenmarke „Carbest" vertriebenen Produkte eine Garantie von 3 Jahren ein.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt jeweils mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt
sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten während des Garantiezeitraums Material- oder Fertigungsfehler an dem von Ihnen erworbenen Produkt auftreten, so gewähren wir Ihnen
im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
•
Kostenfreie Reparatur der Ware oder
•
Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von Garantieleistungen ersetzt wurden, gehen in das Eigentum von Reimo über. Die neuen
Teile bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über. Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie
berechtigen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an ihren Händler, von welchem Sie den betreffenden Artikel erworben haben, oder direkt an Reimo als
Garantiegeber:
Reimo Reisemobil-Center GmbH, Boschring 10, 63329 Egelsbach, Telefon: 06150 8662-310
Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder Fertigungsfehler festgestellt werden. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei
Schäden an der Ware durch:
•
Regulären Verschleiß
•
Unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts
•
Unsachgemäßen Betrieb, Installation, Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung entgegen der jeweiligen Gebrauchs- und/oder
Einbauanweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege und Warnhinweisen
•
Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
•
Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
•
Eigenreparaturen
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Verwendung von Nicht-Originalteilen des Herstellers oder vom Hersteller nicht freigegebenen Teilen
•
Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)
•
Umstände, die nicht vom Hersteller zu verantworten sind (z.B. Naturkatastrophen, Unfälle)
•
Unsachgemäßen Transport
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der
Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden.
Zur Inanspruchnahme der Garantieleistung ist eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen. Dies dient dazu, dass wir das Vorliegen der
Garantievoraussetzungen prüfen können. Ohne Rechnungskopie können wir eine Garantieleistung ablehnen.
Bei berechtigter Inanspruchnahme einer Garantieleistung entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten
für das Einschicken der Ware. (Beinhaltet nur den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland).
Bitte beachten Sie: Durch diese Händlergarantie von Reimo werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln (Gewährleistungsrechte) gegen
Reimo / einen Händler nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende Gewährleistungsrechte Reimo gegenüber unberührt. Diese Herstellergarantie
erweitert Ihre Rechtsstellung daher vielmehr.
Für den Fall, dass die Kaufsache mangelhaft ist, können Sie in jedem Fall gegenüber Reimo ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend
machen und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
11. ENTSORGUNGSHINWEISE
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial in den dafür vorgesehenen Recycling Stationen.
Elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nach der europäischen WEEE Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden
(kenntlich gemacht durch die durchgestrichene Mülltonne). Deren Bestandteile müssen getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung
zugeführt werden, weil giftige und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhaltig schädigen können.
Der Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer
Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammelstellen der Städte und Gemeinden kostenlos
zurückgeben. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Stadtverwaltung. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Batterien
entsprechend der Gesetzgebung recycelt werden und keine Umweltschäden anrichten. Städte und Gemeinden haben Sammelstellen
eingerichtet, an denen elektrische und elektronische Altgeräte sowie Batterien kostenfrei zum Recycling abgegeben werden können, alternativ
erfolgt auch eine Abholung. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Stadtverwaltung.
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