2.
Bedienung
In diesem Kapitel wird die Bedienung Schritt für Schritt für eine Standardanwendung
beschrieben. Von der Standardanwendung abweichende Vorgehensweisen werden in
der Tabelle „Bedienkonzept" (siehe Seite 9) beschrieben.
Das Gerät wird mit dem Netzschalter an der Rückseite eingeschaltet (Position I). Nach
dem Einschalten zeigt das Gerät automatisch die zuletzt eingestellte Temperatur und
die zuletzt gewählte Zeitspanne an. Die entsprechenden LEDs auf der Frontplatte
leuchten. Nach dem Einschalten des Netzschalters heizt das Gerät noch nicht auf,
dazu muss die „HEAT"-Taste gedrückt werden. Nach dem Drücken der „HEAT"-Taste
leuchtet die Heat-LED.
Vor und nach dem Drücken der „HEAT"-Taste können Temperatur- u. Zeiteinstel-
lungen verändert werden. Während der Aufheizphase blinkt die Temperatur-LED,
die Zeit-LED leuchtet dauernd.
Wenn die eingestellte Solltemperatur erreicht ist, wechselt die blinkende Temperatur-
LED auf Dauerleuchten.
Der Timer beginnt mit der Zeitmessung entsprechend dem eingestellten Wert nach
Drücken der Taste „START". Sobald die Zeitmessung beginnt, wechselt die Zeit-LED
von Dauerleuchten auf Blinken. Wenn die eingestellte Zeitspanne abgelaufen ist,
leuchten die Zeit-LED und die Temperatur-LED, während die Heat-LED aus ist (Hei-
zung ist abgeschaltet).
3.
Beeper
Temperatur oder Zeit weiterschalten:
Heizung (per Heat-Taste) einschalten:
Heizung (per Heat-Taste) vorzeitig abschalten:
Temperatur-Sollwert ist erreicht:
Starten des Timers (per Start-Taste):
Timer ist abgelaufen:
Zur Zeit ungültige Taste gedrückt
(z.B. Start-Taste wenn Aufheizen
noch nicht beendet):
Fataler Fehler,
Gerät hat sich automatisch abgeschaltet:
8
kurzer Doppel-Beep
(zwei Frequenzen)
langer Beep (eine Frequenz)
langer Beep (eine Frequenz)
achtfacher kurzer Beep
(zwei Frequenzen)
langer Beep (eine Frequenz)
sechzehnfacher kurzer Beep
(zwei Frequenzen)
kurzer einfacher Beep
(eine Frequenz)
LEDs zeigen Fehlercode
(siehe Seite 12)
anhaltender Dauer-Beep
(zwei Frequenzen), bis Gerät über
Netzschalter ausgeschaltet wird.
RD 125_7b 01/2020