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Umweltschutz, Entsorgung.
Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Verpackungen, ausgemusterte Elektrowerkzeuge und
Zubehör einer umweltgerechten Wiederverwertung
zuführen.
Akkus nur im entladenen Zustand einer geordneten
Entsorgung zuführen.
Bei nicht vollständig entladenen Akkus zur Vorsorge
gegen Kurzschlüsse den Steckverbinder mit Klebestrei-
fen isolieren.
Entsorgung:
Elektrogeräte gem. Richtlinie 2012/19/EU sowie
Batterien/Akkus gem. Richtlinie 2006/66/EC dürfen
nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Elektrische Geräte und Akkus sind getrennt zu
sammeln und zur umweltgerechten Entsorgung bei
einem Verwertungsbetrieb abzugeben.
Enthalten die Produkte Batterien/Akkus oder
Leuchtmittel, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei
entnommen werden können, müssen diese vor der
Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie/
Akku bzw. Leuchtmittel entsorgt werden.
Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden oder
bei Ihrem Fachhändler/Hersteller nach Recyclinghöfen
und Sammelstellen zur fachgerechten Entsorgung von
Elektroschrott und Batterien/Akkus.
Transport:
Li-Ionen-Akkus unterliegen dem Gefahrgutrecht und
müssen daher beim Transport durch Dritte die
Anforderungen an die Gefahrgutkennzeichnung und
Transportverpackung erfüllen.
Der Transport auf der Straße durch den Benutzer ist
jedoch ohne Auflagen möglich.
Versendet werden dürfen nur Akkus mit
unbeschädigtem Gehäuse. Der Akku muss dabei so
verpackt werden, dass er sich nicht bewegen kann und
offene Kontakte müssen zugeklebt werden.