Technische Informationen
Parameter
Modell
Gewicht (ohne Verpackung)
Abmessungen
(Länge x Breite x Höhe)
Display
Spannungsversorgung
Leistungsaufnahme
Verlustleistung
Messbereich
Basisstrom (lb)
Anlaufstrom
Genauigkeitsklasse
Anzeigeauflösung
Genauigkeit
Betriebsbedingungen
Lagerbedingungen
Messkreiskategorie
Impulsfrequenz (LED)
Schutzart
MID-Zertifizierung
Entsorgung
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder
Elektronik-Altgerät besagt, dass dieses am Ende seiner Lebensdauer nicht im
Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer
Nähe Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die
Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Sie können
sich auch auf unserer Webseite https://de.trotec.com/shop/ über weitere, von
uns geschaffene Rückgabemöglichkeiten informieren.
Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten soll die
Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der
Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der
Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
DE
Wert
BX50 MID
ca. 155 g
ca. 119 x 68 x 77 mm (mit Stecker)
LCD mit Hintergrundbeleuchtung
230 V AC , 50/60 Hz
10 VA
<2 W
0,25 bis 5 (16) A
5 A
0,004 lb
1
0 bis 999999,9 kWh
0 bis 999999,9 W
Class B EN 50470-1:2006
Class B EN 50470-3:2006
-25 °C bis 55 °C
-40 °C bis 70 °C,
<95 % r.F. (nicht kondensierend)
Cat II
1000 Impulse/kWh
IP54
ja
Energiekosten-Messgerät BX50 MID / BX50 MID F / BX50 MID C
Übersicht der verwendeten MID-Messgeräte
Gemäß Verwenderanzeige §32 MessEG unter www.eichamt.de
Nr. Hersteller Typen-
bezeichnung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Konformitätserklärung
Das Gerät verfügt über eine Eichung ab Werk, die die Ersteichung durch eine
Eichbehörde ersetzt. Dies wird durch eine MID-Konformitätserklärung nach
EU-Richtlinie 2014/32/EU bescheinigt. Die Gültigkeit dieser Erklärung erlischt
8 Jahre nach Inverkehrbringung. Danach ist der Messgeräteverwender
verpflichtet eine Nacheichung vornehmen zu lassen. Das Jahr der Ersteichung
ist auf dem Gerät nach dem CE-Zeichen angegeben. Beispiel:
M19: Das Gerät wurde im Jahr 2019 hergestellt und erstgeeicht. Erfolgt die
Inverkehrbringung des Geräts auch in 2019, endet die Eichgültigkeit Ende
2027. Wird das Gerät erst 2020 in Verkehr gebracht, endet die Eichgültigkeit
Ende 2028.
0120: Nummer der akkreditierten Eichstelle. Hier: SGS
Die folgende Abbildung zeigt die Original-Konformitätserklärung, die die
Übereinstimmung mit der maßgeblichen Verordnung bescheinigt.
Jahr der
Anschrift desjenigen,
Kennzeichnung
der das Messgerät
des Messgerätes
verwendet
M19
5