Technische Informationen
Parameter
Wert
Modell
BX50 MID
Gewicht (ohne Verpackung)
ca. 155 g
Abmessungen
(Länge x Breite x Höhe)
ca. 119 x 68 x 77 mm (mit Stecker)
Display
LCD mit Hintergrundbeleuchtung
Spannungsversorgung
230 V AC, einphasig, 50/60 Hz
Leistungsaufnahme
10 VA
Verlustleistung
<2 W
Messbereich
0,25 bis 5 (16) A
Basisstrom (lb)
5 A
Anlaufstrom
0,004 lb
Genauigkeitsklasse
1 /
Schutzklasse
II /
Anzeigeauflösung
0 bis 999999,9 kWh
0 bis 999999,9 W
Betriebsbedingungen
-25 °C bis 55 °C
0 % r.F. bis 95 % r.F. (nicht kondensierend)
Lagerbedingungen
-40 °C bis 70 °C,
0 % r.F. bis 95 % r.F. (nicht kondensierend)
Messkreiskategorie
Cat II
Impulsfrequenz (LED)
1000 Impulse/kWh
Schutzart
IP54
MID-Zertifizierung
ja
Entsorgung
Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltgerecht und nach den
geltenden örtlichen Entsorgungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder
Elektronik-Altgerät stammt aus der Richtlinie 2012/19/EU. Es besagt, dass
dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von
Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Für viele EU-Länder können Sie sich
auch auf der Webseite https://hub.trotec.com/?id=45090 über weitere
Rückgabemöglichkeiten informieren. Ansonsten wenden Sie sich bitte an
einen offiziellen, für Ihr Land zugelassenen Altgeräteverwerter.
In Deutschland gilt die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme
von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2 gemäß Elektro- und
Elektronikgerätegesetz - ElektroG.
Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten soll die
Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der
Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der
Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
6
B
Übersicht der verwendeten MID-Messgeräte
Verwenden Sie zur Verwaltung der eingesetzten MID-Geräte die nachfolgende
Tabelle.
Gemäß §32 MessEG werden hier alle Messgeräte der unter www.eichamt.de
gemeldeten Messgeräteart aufgelistet.
Nr.
Hersteller
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Konformitätserklärung
Das Gerät verfügt über eine Eichung ab Werk, die die Ersteichung durch eine
Eichbehörde ersetzt. Dies wird durch eine MID-Konformitätserklärung nach
EU-Richtlinie 2014/32/EU bescheinigt. Die Gültigkeit dieser Erklärung erlischt
8 Jahre nach Inverkehrbringung. Danach ist der Messgeräteverwender
verpflichtet eine Nacheichung vornehmen zu lassen. Das Jahr der Ersteichung
ist auf dem Gerät nach dem CE-Zeichen angegeben. Beispiel:
M24: Das Gerät wurde im Jahr 2024 hergestellt und erstgeeicht. Erfolgt die
Inverkehrbringung des Geräts auch in 2024, endet die Eichgültigkeit Ende
2032. Wird das Gerät erst 2025 in Verkehr gebracht, endet die Eichgültigkeit
Ende 2033.
0598: Nummer der akkreditierten Eichstelle. Hier: SGS
Die folgende Abbildung zeigt die Original-Konformitätserklärung, die die
Übereinstimmung mit der maßgeblichen Verordnung bescheinigt.
BX50 MID / BX50 MID F / BX50 MID C
Typen-
Jahr der
bezeichnung
Kennzeichnung
des Messgerätes
M24
Anschrift
desjenigen, der
das Messgerät
verwendet
DE