13. Lüftung
Alle Modelle können über den Abluftstutzen (DN 75) an ein technisches Abluftsystem angeschlossen werden. Die hier-
zu vorgeschriebenen Luftwechsel, max. Druckverluste u. Abluftführungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen na-
tionalen Regelungen. Bei einigen Modellen sind die Zu- u. Abluftstutzen nicht vormontiert, sie liegen dem Schrank bei
und sind auf die Bohrungsöffnungen auf dem Kopfteil zu verschrauben. Außer den TRG- und G90-Modellen können al-
le Modelle auch ohne technische Entlüftung betrieben werden. Die Aufstell- und Betriebsbedingungen für Sicherheits-
schränke nach DIN EN 14470-1 entnehmen Sie der TRbF 20 Anhang L, Punkt 4.2 sowie der BGR 104, Beispielsamm-
lung 2.2.8). Explosionsgefährdete Bereich sollten gekennzeichnet werden. Die Position der Zu- u. Abluftstutzen
entnehmen Sie bitte den Darstellungen in Anhang 1.
Modelle VBF.60.xxx
Unterbauschränke mit Bodenabsaugung (bei Verwendung mit Sockel) beziehen Ihre Zuluft von der Unterseite des
Schrankes. Wird ein Unterbauschrank ohne Sockel verwendet, d. h. er steht direkt auf dem Boden, benötigt er Zuluft
über die Schrankrückwand. Für diesen Fall muss der schwarze Gummistopfen der Zuluftöffnung entfernt werden.
Modelle TRG.205.xxx, G90.xxx.xxx
Druckgasflaschenschränke müssen nach EN 14470 Teil 2 an ein technisches Abluftsystem angeschlossen werden, das
an ungefährdeter Stelle ins Freie mündet. Für brennbare u. brandfördernde Gase ist ein 10-facher und für toxische
Gase ein min. 120-facher Luftwechsel vorgeschrieben. Die Lüftung muss permanent in Betrieb sein. Der Druckabfall im
Schrank darf 150 Pa nicht überschreiten. Die Einströmgeschwindigkeit der Luft muss mindestens 20cm/s betragen.
Dient ein Schrank wiederum zum alleinigen Aufbewahrung von inerten Gasen, so muss dieser nicht an eine Abluftan-
lage angeschlossen werden.
14. Lagermengen
Beachten Sie in Abhängigkeit mit der Typklasse des Schrankes die gültigen nationalen Regelungen.
Modelle TRG.205.xxx, G90.xxx.xxx
Das Gesamtvolumen der eingestellten Druckgasflaschen darf 210 l + 10l für eine Spülgasflasche nicht überschreiten.
15. Kennzeichnung
Alle Modelle sind nach Anforderungen der EN 14470-1 und EN 14470 Teil 2 gekennzeichnet.
16. Öffnen von Schränken nach einem Brandfall
Achtung: Die Schränke dürfen nach einem Brand erst nach dem 6-fachen der Branddauer geöffnet werden. In Abhän-
gigkeit der Branddauer könnte sich ein zündfähiges Dampf-Luftgemisch gebildet haben. Vor dem Öffnen alle Zündquel-
len im Umkreis von min. 10m um die Schränke entfernen. Die Türen nur mit äußerster Vorsicht öffnen. Nur funkenfreie
Werkzeuge verwenden.
17. Entsorgung
Alle Modelle sind so aufgebaut, dass sie zerlegt sortenrein der Entsorgung zugeführt werden können. Die Schränke ent-
halten keine Materialen die als Sondermüll entsorgt werden müssen.
18. Sicherheitstechnische Überprüfung
Die Schänke sind als sicherheitstechnische Anlage (gemäß §4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung, §10 Betriebssicherheits-
verordnung und Berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 234) min. 1x jährlich sicherheitstechnisch zu überprüfen.
Den nächsten Prüftermin entnehmen Sie der Prüfplakette auf der Türaußenseite. Diese jährliche Prüfung kann mit der
notwendigen Sorgfalt und zur Sicherung Ihrer Gewährleitungsansprüche im Brandfall nur von einem autorisierten
asecos-Mitarbeiter durchgeführt werden (siehe hierzu auch Splus-Vertrag in unserem Gesamtkatalog).
Zudem empfehlen wir Ihnen selbstständig eine tägliche, sowie eine monatliche Funktionsprüfung durchzuführen.
Die tägliche Kontrolle sollte den Auffangwannen gelten (Eventuelle Leckagen sind sofort aufzunehmen und zu
entfernen). Monatlich sollten die einwandfreie Funktion der Tür(en), sowie der korrekte Sitz und Zustand der Brand-
schutzdichtungen kontrolliert werden. (Im Schadensfall setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Fachhändler in Ver-
bindung, um den Schrank mit Originalteilen instand setzen zu lassen.). Die Schränke können mit einem milden Haus-
haltsreiniger und einem weichen Tuch gereinigt werden.
Bei Mängeln, Beanstandungen an unseren Produkten innerhalb sowie auch nach der Garantiezeit und zur Anfor-
derung von sicherheitstechnischen Überprüfungen sowie dem Abschluss eines Splus-Vertrages kontaktieren Sie
bitte unsere Service-Hotline unter Tel. +49 1805 92 20 92*
(*14 ct je angefangene Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom AG. Für anrufe aus dem Mobilfunknetz gelten eventuell andere Preise).
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