Entsorgung; Gewährleistung; Konformität - Vermeiren PEPI Manual De Instrucciones

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  • ESPAÑOL, página 27

ENTSORGUNG

Zur Entsorgung des Pepi setzen Sie sich bitte mit Ihren örtlichen Verwertern in Verbindung oder
geben Sie das Produkt an Ihren Fachhandel zurück, der nach vorheriger hygienischer Aufbereitung
die Möglichkeit hat, den Stuhl an den Hersteller zurückzusenden, der die Entsorgung und das
Recycling – getrennt nach Werkstoffgruppen – fachgerecht durchführen wird.
Verpackungsmaterial kann an den jeweiligen Verwertungshöfen und Recyclingstellen oder bei Ihrem
Fachhändler abgegeben werden.
Für Rückfragen steht Ihnen auch Ihr Fachhändler gerne zur Verfügung.
GEWÄHRLEISTUNG
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(...)
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate.
(...)
Mängelansprüche bestehen nicht:
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
- bei natürlicher Abnutzung
- bei Fehlern aufgrund von nicht sachgemäßem Einbau oder unterlassenen Wartungsarbeiten
- bei Fehlern aufgrund von nicht sachgemäßer Verwendung
- bei Fehlern durch unsachgemäße Handhabung bei Kunden und seinen Vertragspartnern bzw.
Werkstätten
- bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaftem Einbau oder die aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
KONFORMITÄT
Der PEPI entspricht den Anforderungen der europäischen Richtlinie:
- 93/42/EWG (Medizinprodukterichtlinie)
sowie den Produktnormen:
- (DIN) EN 12182: 1999 (soweit anwendbar)
- (DIN) EN 12183: 1999 (soweit anwendbar)
5
PEPI
04/2010
D

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